GmbH sinnvoll?
August 1, 2022 | 70,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bisher selbständig tätig im Rahmen einer Einzelgesellschaft (eingetragener Kaufmann) und in der Personaldienstleistungsbranche tätig.
Aus Gründen der Reputation und Haftungsbeschränktung - auch wenn die Risiken nicht all zu groß sind - erwäge ich die Gründung einer GmbH zum 01.01.2023
Der bisherige Umsatz beläuft sich bei der Einzelgesellschaft auf ca. 80.000 € bei einem Gewinn von 60.000 €. Zukünftig möchte ich 100.000+ € Umsatz machen und ca. 80.000 € Gewinn erzielen.
Ich benötige für die private Lebensführung ein Gehalt von 4.000 € monatlich brutto (Steuerklasse 1, keine Kinder), sprich 48.000 € / Jahr. Gewinnüberschüsse würde ich erst einmal nicht ausschütten.
Macht eine GmbH steuerlich für mich Sinn, oder sind sie Umsätze zu klein und es wäre noch zu früh? Ist das Gehalt bei einem Gewinn von 60 - 80T € zu hoch bemessen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com. Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Einschätzung geben.
Grundsätzlich hängt die Rechtsform ja auch von den Haftungsrisiken ab, die ich in Ihrem Fall nicht einschätzen kann. Aber auch die Reputation spielt bei Ihnen ja eine Rolle und könnte sich ggfs. künftig auf Ihre Geschäftsentwicklung positiv auswirken. Wenn diese Punkte (Haftung und Reputation) für Sie ausschlaggebend sind bzw. wichtig sind, kann eine GmbH in Ihrem Fall sinnvoll sein.
Sie müssen allerdings wissen, dass die GmbH noch etwas aufwändiger in der bürokratischen Abwicklung ist bzw. gewisse Spielregeln einzuhalten sind (z.B. keine Privatentnahmen, Veröffentlichungspflichten des Jahresabschlusses).
Sofern Sie den Jahresabschluss und die Steuererklärungen nicht selbst erstellen, sondern einem Steuerberater überlassen, so können hier auch Mehrkosten ggü. dem Einzelunternehmen entstehen. Denn die GmbH muss zum Jahresabschluss noch einen Anhang erstellen.
Das Gehalt von 4.000 EUR wäre aus meiner Sicht angemessen. Bedenken Sie aber bitte, dass dann hier auch monatlich Gehaltsabrechnungen zu erstellen sind. Auch hier könnten Zusatzkosten bei externer Beauftragung entstehen.
Vorteilhaft wäre, dass nicht ausgeschüttete Gewinne dann erst einmal nur der Gewerbe- und Körperschaftsteuer unterliegen (zusammen etwa 30%). Insofern kann sich hier bei steigenden Überschüssen ein Liquiditätsvorteil ergeben, wenn die Gewinn steigen. Denn Ihr persönlicher Steuersatz steigt ja mit steigendem Einkommen an und würde dann ggfs. auch über 30% liegen.
Ich hoffe meine Einschätzung hilft Ihnen weiter, sonst melden Sie sich gerne mit Ihren Rückfragen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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