Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

UG in Einzelunternehmung umwandeln Bilanz Vorsteuer Inso

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie sich Zeit für die Beantwortung meiner Frage nehmen. Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer UG mit einem Stammkapital von 500,- EUR, an der ich alle Anteile halte, die alle einbezahlt sind. Die UG ist seit Februar 2013 tätig, der Jahresabschluss für 2013 wurde erstellt.

Leider erzielt die UG seit 2014 keine nennenswerten Umsätze mehr, sodass ich diese gerne beenden möchte. Angestellte gibt es keine, ich erhalte kein GF-Gehalt. Verträge mit Lieferanten gibt es keine mehr, die UG erwirtschaftet also nichts und hat auch keine Kosten. Gläubiger gibt es auch keine. Theoretisch käme also eine Liquidation wegen Vermögenslosigkeit in Frage. Allerdings gibt es hier folgendes Problem:

In 2014 hat die UG 2 Rechnungen von Lieferanten für ein Projekt erhalten, für die entsprechend Vorsteuer gezogen wurde. Nun habe ich mich mittlerweile mit den Lieferanten geeinigt, dass diese Rechnungen nicht bezahlt werden müssen, da mein Kunde wiederum, für den diese Leistungen eingekauft wurden, sich weigert, zu zahlen (dem Mahnbescheid wurde widersprochen, Klage wäre zu aufwendig).

Theoretisch müssten diese Rechnungen also in 2015 wieder ausgebucht werden. Allerdings würde sich daraus eine Umsatzsteuernachzahlung ergeben, die die Gesellschaft nicht leisten könnte und würde nach meiner Einschätzung zur Insolvenzreife führen.

Nun habe ich überlegt, ob es möglich wäre, die UG zu einer Einzelunternehmung zu ändern, sprich ich könnte ein Gewerbe anmelden und würde die UG dann mit meinem Einzelgewerbe verschmelzen. Der Gedanke dahinter: Als Einzelunternehmer muss ich nicht bilanzieren und die beiden fraglichen Rechnungen ausbuchen. Ich würde also jetzt für 2014 einen Jahresabschluss erstellen, indem die beiden Rechnungen als Verbindlichkeit noch enthalten sind. Anschließend führe ich die Verschmelzung durch, sodass die UG aus dem Handelsregister gelöscht wird. Danach melde ich mein Gewerbe ab - ohne Inso, ohne Liquidation, ohne Sperrjahr usw.

Ist dieses Vorgehen so möglich?

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

der von Ihnen geschilderte Vorgang würde die Ausbuchtung der Verbindlichkeiten in jedem Fall auch auslösen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr erklärtes Ziel die Vermeidung der rechtmäßigen Steuernachzahlung verfolgt. M. E. wäre hier der Tatbestand der Steuerhinterziehung (Straftatbestand) gegeben.

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Existenzgründung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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