Gewerbeanmeldung auf Ehefrau
April 17, 2014 | 50,00 EUR | beantwortet von Peter Lipp
Hallo,
ich möchte ein Nebengewerbe als Konstrukteur anmelden. Ist es möglich, dieses auf meine Frau oder meine volljährige Tochter anzumelden.
Hintergrund: Ich werde in einigen Jahren mit einer Abfindung in Rente gehen, möchte jedoch nicht, dass ich bei meinem Arbeitgeber als Gewerbetreibender in Erscheinung trete, da die Abfindung dann mit Sicherheit geringer ausfallen wird.
Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
natürlich steht es Ihrer Ehefrau frei ein Gewerbe anzumelden und Sie dann als Mitarbeiter zu beschäftigen. Solange es für das Gewerbe keine Zulassungsbeschränkungen wie bspw. Meisterbrief oder bestimmte Zertifizierungen gibt, steht dem nichts im Wege. Zu beachten ist allerdings, dass Ihre Frau als Unternehmerin dann auch das gesamte Risiko trägt und mit Ihrem Privatvermögen haftet.
Wenn Sie das Gewerbe aus anderen als betrieblichen Gründen auf Ihre Frau anmelden, ist dies nicht zulässig, da es sich um ein Scheingeschäft handelt.
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?