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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Halle in Mischgebiet privat mieten und geschäftlich nutzen? Miete geltend machen?

Halle in Mischgebiet privat mieten, teilweise privat und teilweise geschäftlich nutzen?

Ich habe einen 100qm großen Teil einer Halle privat gemietet, der Vermieter weist dabei keine Umsatzsteuer aus. Die restlichen 100qm mit Keller und WC sind ebenfalls an jemand weiteres privat vermietet, beide Hallenteile sind baulich eigentlich getrennt und durch ein Tor getrennt. Die Halle gehört der Gesellschaft des Vermieters der dort früher einen Obst- und Gemüsehandel betrieb und der nun schon lange in Ruhestand ist.

Nun stehen in diesem Teil der Halle auch zwei meiner Autos an denen ich privat schraube, es ist ein Hobby von mir.

Anfang des Jahres 2013 möchte ich einen Gewerbeschein beantragen um eine Fahrzeugaufbereitung, Spotrepair und Gebrauchtwagenhandel zu betreiben. Dies aus Zeitgründen vorerst als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer da ich Hauptberuflich auch einen Job habe. Eine besondere Gesellschaftsform habe ich erstmal nicht vorgesehen.

Nun die grosse Mietfrage:
Kann ich diese Miete auf irgendeine Weise als Gewinnmindernd geltend machen?
Ich hätte gerne ebenso eine Haftpflicht (Betriebshaftpflicht??) für dies Vorhaben um mich vor Schaden zu schützen wenn mir jemand ein faules Ei ins Nest legen möchte oder ich einfach bei einem Fahrzeug etwas falsch gemacht habe und dadurch ein Schaden entsteht.

Ich hoffe auf Anfängergeeignete Antworten :)

Schöne Weihnachten allen.

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Natürlich können Sie die Miete für ein Objekt, soweit es betrieblich genutzt ist, als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Soweit Sie als Einzelunternehmen tätig sind und der Mietvertrag mit Ihnen persönlich abgeschlossen wurde (ich nehme an, dies meinen Sie mit "privat gemietet"), können Sie die Miete als Betriebsausgaben ansetzen.
Zu beachten wäre vielleicht noch, ob im Mietvertrag Ihr Vorhaben gestattet ist, wäre aber für die Abzugsfähigkeit zweitrangig.


Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, vorausgesetzt, Versicherungsnehmer und Betriebsinhaber sind identisch, ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.


Ich hoffe, Ihnen einen kurzen Überblick über die steuerliche Sachlage habe geben können. Um jedoch eine umfassende und konkretere Aussage treffen zu können, werden auf jeden Fall noch detaillierte Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse benötigt.


Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten!

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
-Steuerberater-

stb-becker@arcor.de

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StB Steffen Becker

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

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Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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