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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Als Angestellter nebenher eine GmbH gründen

Guten Tag,

ich bin derzeit Vollzeitangestellter und strebe eine nebenberufliche Selbstständig an, die im Nachhinein zur Hauptbeschäftigung werden soll. Die Selbstständigkeit soll mit einer GmbH starten.

Nun zu meinen Fragen:

Ist es möglich nebenher eine GmbH zu gründen?

Da ich von den Einkünften meiner Selbstständigkeit nicht abhängig sein werde, möchte ich mir gerade zu Anfang nichts oder nur sehr minimal auszahlen lassen.

Kann man als Geschäftsführender Gesellschafter sein \\\\\\\"Gehalt\\\\\\\" ändern. Sprich bei der Gründung beträgt das Gehalt 1000 Euro brutto, nach sechs Monaten wirft die Selbstständigkeit mehr ab. Könnte man nun sein Gehalt ändern/erhöhen?

Wie sieht es mit der Besteuerung aus, bereits gezahlte Lohnsteuer die von meinem Bruttogehalt(aus dem Angestelltenverhältnis) abgeht?!

Ich bedanke mich im voraus fürdie Hilfe.

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Zu Ihren Fragen:

Ja, es ist möglich nebenher eine GmbH zu gründen; ggf. müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis/Genehmigung fragen. Dies müsste in Ihrem Arbeitsvertrag stehen.

Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers kann nur durch Gesellschafterversammlung und immer nur im Voraus festgelegt werden. D.h. eine Verringerung oder Erhöhung Ihres Gehaltes nach z.B. 6 Monaten ist nach Gesellschafterbeschluss für die Zukunft möglich.

Da Sie bereits ein Anstellungsverhältnis haben, wird das Geschäftsführer-Gehalt als zweites Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 6 besteuert.

Die von Ihnen gezahlte Lohnsteuer aus Ihrem ersten und zweiten Arbeitsverhältnis wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf die fest zu setzende Einkommensteuer angerechnet.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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StB Steffen Becker

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Tel.: 02771/814268,
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

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