Anmeldung 'beratende Tätigkeit' mit geringem Verdienst?
August 7, 2022 | 75,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich führe ca. 1x monatlich Seminare durch als "beratend Tätiger". Netto"gewinn" derzeit zwischen 50-150 €/Monat. Muss ich diese Tätigkeit beim Finanzamt offiziell anmelden? Wenn ja, was muss ich dabei beachten? (Bin haupberuflich im öffentlichen Dienst tätig)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft geben möchte.
Diese Tätigkeit müssen Sie, das Sie selbständig sind, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via Elster.de beim Finanzamt anmelden. Die Anmeldung soll nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) spätestens 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Anderensfalls kann das Finanzamt hier Verspättungszuschläge von mind. 25 EUR/Monat festsetzen.
In dem Fragebogen sind insbesondere auch Angaben darüber zu machen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sein werden oder ob Sie ggfs. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen wollen. Das wäre dann möglich, wenn Ihr Jahresumsatz aus der unternehmerischen Tätigkeit hochgerechnet weniger als 22.000 EUR beträgt. In dem Fall müssten Sie keine Umsatzsteuer erheben, dürften diese auch nicht in den Rechnungen ausweisen.
Ansonsten sind Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Rahmen der Steuererklärung auf der Anlage S zu erklären. Die Einkünfte selbst ermitteln Sie durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf der Anlage EÜR, die ebenfalls Beestandteil der Steuererklärung ist. Hier geben Sie dann die Steuernummer an, die Sie aufgrund der steuerlichen Anmeldung vom Finanzamt erhalten.
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Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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