Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Stundensatz - Auswandern - Kosten

Hallo Frau/Herr Steuerberater/in,

aktuell bin ich noch Angestellter in einer kleinen Werbeagentur. Mein Chef kommt so langsam ins Rentenalter (bzw ist er längst) und ich würde mich gerne selbstständig machen. Von seiner Seite aus, wäre es OK, wenn ich die Jobs, die ich bisher unter ihm durchführe, auch weiterhin als Selbstständiger durchführe, er es quasi an mich outsourced.

Hier meine Fragen:
1. ich plane einen Stundensatz von 60-70 Euro an, mein Chef nimmt derzeit 90 Euro die Stunde. Was wäre eine für beide Seiten faire Bezahlung, ich selbst dachte an 50:50, das wäre zwar unter meinem geplanten Stundensatz, dafür hätte ich aber von Stunde 1 an direkt Kunden. (es gibt noch weitere Kunden ab Stunde 1. aber die werfen nicht so viel ab)

2. ich plane mit meiner Freundin auf die Kanaran auszuwandern, möglichst zeitnah, gerne würde ich aber weiterhin Kunden in und aus Deutschland bedienen und im Prinzip auch den Firmensitz in Deutschland lassen, falls das nötig ist (da ich alles online machen kann, wäre es rein technisch möglich),. Die Frage wäre MUSS ich in Deutschland bleiben mit der Firma, bzw KANN/DARF ich in Deutschland bleiben mit der Firma? Oder MUSS ich die Firma in Spanien neu eröffnen?

3. ich brauche ca. 1500 Euo netto um davon leben zu können (Wohnung, Lebensmittel, Auto, etc) wieviel müsste ich Brutto monatlich verdienen, um auf die 1500 Euro netto zu kommen und welche betrieblichen Ausgaben könnten noch auf mich zukommen neben: EInkommenssteuer, Gewerbesteuer, IHK, Krankenversicherung, Versicherung für das Unternehmen (zB Datenschutz oder Programmierfehler, komme gerade nicht auf den Versicherungsnamen)? Ich brauche keinerlei Hardware oder Software anschaffen, alles vorhanden, nur Internetzugang ist nötig.

4. was kostet eine Steuerberaterstunde oder wie wird es berechnet wenn ich mich vom Steuerberater beraten lasse? Angestrebt ist ein Jahresumzusatz von anfangs um die 35.000 Euro (ist das realistisch?) - ich muss nicht reich werden davon, nur vernünftig leben können und evtl. noch weiter in die Rente einzahlen.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hannu Wegner

Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Fragen geben, die Ihnen bei der Planung Ihrer Selbstständigkeit und dem möglichen Umzug auf die Kanaren helfen soll.

1. Stundensatz und Aufteilung mit bisherigem Arbeitgeber

Die Festlegung Ihres Stundensatzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Ein Stundensatz von 60-70 Euro ist in der Werbebranche, abhängig von Ihrer Qualifikation, Erfahrung und Spezialisierung, durchaus üblich. Eine hälftige Aufteilung der Einnahmen mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber könnte jedoch für Sie nachteilig sein, da Sie als Selbstständiger das volle unternehmerische Risiko tragen. Eine Aufteilung, bei der Sie Ihrem Arbeitgeber einen Anteil von 10-20% für die Vermittlung der Aufträge zahlen, könnte fairer sein und Ihnen ermöglichen, Ihren angestrebten Stundensatz zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie weisungsfrei bezüglich Ort, Zeit und Inhalt Ihrer Tätigkeit bleiben, um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 7 Abs. 1 SGB IV.

2. Sitz des Unternehmens in Spanien oder Deutschland

Als EU-Bürger haben Sie die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV, was bedeutet, dass Sie Ihr Unternehmen in jedem EU-Staat gründen und betreiben können. Wenn Sie dauerhaft von Spanien aus arbeiten, könnte es sinnvoll sein, die Firma in Spanien zu gründen, insbesondere wenn der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit dort liegt. Dies hat steuerliche Konsequenzen: Ihre selbständigen Einkünfte wären dann in Spanien zu versteuern nach Art. 7 des DBA zwischen Deutschland und Spanien. Umsatzsteuerlich erbringen Sie sonstige Leistungen an deutsche Unternehmer, die am Sitz des Leistungsempfängers in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig sind, § 3a Abs. 2 UStG.

3. Gewinnanforderung für 1.500 € Nettoeinkommen

Um von einem Bruttoeinkommen auf ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro zu kommen, müssen Sie neben den Lebenshaltungskosten auch spanische Einkommensteuer, Sozialversicherung und sonstige Kosten berücksichtigen. Ein Bruttoeinkommen von etwa 2.600 bis 2.700 Euro wäre erforderlich, um nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben auf ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro zu kommen. Die konkreten Prozentsätze für die spanische Einkommensteuer liegen zwischen 19% und 47%, abhängig von der Einkommenshöhe. Die Sozialversicherungsbeiträge in Spanien können bis zu 30% des Einkommens betragen. Die sonstigen Kosten könnten beispielsweise Versicherungen für Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht umfassen, deren Höhe individuell zu ermitteln ist.

4. Kosten für Steuerberatung

Die Kosten für eine Steuerberatung variieren je nach Komplexität der Beratung. Die Gebührenordnung für Steuerberater bietet einen Rahmen für die Berechnung der Honorare. Bei einem Jahresumsatz von etwa 35.000 Euro könnten die Kosten für eine umfassende Beratung und Betreuung im Bereich von 1.000 bis 3.000 Euro liegen, abhängig von den spezifischen Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Selbstständigkeit und dem möglichen Umzug auf die Kanaren. Bitte beachten Sie, dass sich steuerliche Regelungen ändern können und es wichtig ist, aktuelle Informationen direkt von einem Steuerberater oder den zuständigen Behörden zu erhalten.

Ich hoffe, dass meine Antwort klar und hilfreich für Sie ist. Sollten Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar geblieben sein, zögern Sie bitte nicht, mich erneut zu kontaktieren und Ihre Anliegen vorzubringen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hannu Wegner, Steuerberater



Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.





fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Existenzgründung

Hannu Wegner