Verlust aus Insolvenzforderungen absetzbar?
Januar 1, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 12 Jahren wurde das Insolvenzverfahren über meinen ehemaliger Arbeitgeber eröffnet. Die Insolvenzverwaltung hat ca. 7000 EUR meiner Forderungen (Resturlaub, variables Gehalt, Spesen) anerkannt und ich stehe auch in der Insolvenztabelle des zugehörigen Amtsgerichtes. Das Verfahren läuft immer noch und es wurde Masseunzulänglichkeit festgestellt. Ich werd wohl von meinen Forderungen nichts mehr sehen. Besteht die Möglichkeit, diesen Verlust bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen? Ich befinde mich in einen AV als Angestellter.
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Ihre (uneinbringlichen) Forderungen sind bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigungsfähig, da es sich in Ihrem Fall um “private” Forderungen handelt, im Gegensatz zu “betrieblichen” Forderungen.
Der Bundesfinanzhof hat einen Werbungskostenabzug anerkannt z.B. für den Verzicht auf Darlehensforderungen des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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