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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Unterlagen aus dem 3. und 4. Quartal 2011 nicht mehr auffindbar

Hallo,

aufgrund eines Steuerberater Wechsels kam es zu erheblichen Verzögerungen was die Steuererklärung für das Jahr 2011 angeht. Mein alter Steuerberater lies sich bis Ende September diesen Jahre erheblich Zeit, die Daten an meinen neuen Steuerberater zu übermitteln. Nachdem mein neuer Steuerberater die Daten CD meiner gebuchten Umsätze und Ausgaben erhielt, musste dieser leider feststellen, dass das 1 & 2 Quartal gebucht war. Aber für das 3. & 4. Quartal keine Buchungen erfolgt sind. Oder vielmehr Schätzungen gebucht wurden. Nach Rücksprache mit meinem alten Steuerberater bot dieser mir an, ohne sich mit der Sache zu beschäftigen wollen, eine Vergleichszahlung in Höhe von 80 EUR zzgl MwSt. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit der Aufforderung sämtliche Ansprüche in Zukunft gegen ihn nicht geltend zu machen. Ich solle die Belege dann von meinem neuen Steuerberater buchen lassen. Ich erhielt seinerseits die Ordner wieder zurück. Dabei fiel mir aber nicht auf, dass der Ordner für das 3. & 4. Quartal 2011 nicht zurück geschickt wurden. Dies fiel mir erst jetzt auf. Nun steht Aussage gegen Aussage. Ich vermute sehr stark, dass dieser dann behaupten wird, alle Unterlagen an mich zurück geschickt zu haben.
Die Provisionsrechnungen kann ich rekonstruieren. Die Ausgaben allerdings nicht mehr. Kann ich hier die Ausgaben anhand des darauffolgenden Jahres schätzen? Kann es bei einer Betriebsprüfung zu Problemen kommen? Muss ich mit Strafen rechnen? Oder soll ich die Schätzung meines alten Steuerberaters die an den neuen übermittelt wurden zu Grunde legen? Ich bin mir sicher, dass die Unterlagen an den alten Steuerberater geschickt wurden, denn ich habe bspw eine Email gefunden, in der mir eine Steuerfachangestellte schrieb, dass sie die Daten für das 3. Quartal 2011 gebucht hat und ich dementsprechend Betrag X ans Finanzamt überweisen soll.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank im Voraus.

Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Für die Finanzverwaltung ist in steuerlichen Angelegenheiten grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst verantwortlich. So wird ein Fehlverhalten eines steuerlichen Vertreters dem Steuerpflichtigen angelastet.

Wenn Einnahmen oder Ausgaben nicht mehr ermittelt werden können, kann auch geschätzt werden. Nach dem Sachverhalt können die Einnahmen für 2011 noch nachträglich ermittelt werden, während die Ausgaben geschätzt werden müssen. Anhaltspunkt für die Schätzung können sowohl die bisher aufgezeichneten als auch die im darauffolgenden Jahr angefallenen Aufwendungen bilden. Auch die Schätzung des alten Steuerberaters kann herangezogen werden. Bei einer Betriebsprüfung könnte es in diesem Fall aber durchaus zu Problemen kommen.

Mit Strafen ist wohl nicht zu rechnen, wenn es sich nicht um persönliche Schuld handelt. Fehlverhalten eines steuerlichen Vertreters ist im Steuerstrafrecht nicht dem Steuerpflichtigen anzulasten.

Liegt ein Fehlverhalten eines Steuerberaters vor, besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme. Entsprechende Risiken können von der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters übernommen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater




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