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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Sonderausgaben für pflegebedürftige Angehörige

Meine Mutter ist mit 89 in eine Pflegeeinrichtung für Demenzkranke gekommen (Pflegestufe II); sie wohnte bisher in einem kleinen Eigenheim. Ich bin als Generalbevollmächtigter für ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig und habe es jetzt übernommen, das Haus renovieren zu lassen, um es für sie vermieten zu können, da sie als ehemalige Selbständige nur eine Mini-Rente bezieht und ihre Heimunterbringung aus ihren Ersparnissen und der Miete finanziert werden muß. Kann ich die Renovierungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen?

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Sonderausgaben sind die Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Ihrer Sachverhaltsschilderung zufolgen, werden die Renovierungsaufwendungen geleistet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erziehlen. Damit entstehen diese Aufwendungen dem Grunde nach mit Einkunftserzielung zusammen. Damit die Aufwendungen auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können, muss auch Ihre Mutter diese Aufwendungen tragen, weil ihr die Vermietungseinkünfte zuzuordnen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.dr-bolik.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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