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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

oHG

Sachlage: OHG mit 2 Gesellschaftern. Einer möchte schnellst möglich ausscheiden. Beide haben anrechenbare Verlustvorträge EkSt..

Eine Betriebsimmobilie wurde dies Jahr verkauft , mit Rücktrittsrecht. Zahlungseingang ca. Mai 2014. Durch den Verkauf entsteht ein Veräußerungsgewinn der die Verlustvorträge beider Gesellschafter bedarf.

Wann kann der 2. Gesellschafter schnellsten ausscheiden.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Grundsätzlich wird der Immobilienverkauf im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten an dem verkauften Grundstück in der Gesamthandsbilanz der oHG erfolgswirksam erfasst. Auf die Zahlung des Kaufpreises kommt es für den Erfogsausweis in der Bilanz somit nicht an.

Scheidet ein Gesellschafter während des Jahres aus, ist der laufende Gewinn bis zum Ausscheidungszeitpunkt des Gesellschafters zu ermitteln und auf die Gesellschafter zu verteilen. Der Gesellschafter kann somit frühestens nach dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten sowie nach Ablauf der Frist, in der der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, aus der Gesellschaft ausscheiden, um mit dem Anteil an dem laufenden Gewinn des Jahres seines Ausscheidens seinen Verlustvortrag auszugleichen.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges