kfw Studienkredit nur Zinsen absetzbar oder auch Tilgungsraten
Februar 27, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Ich Habe 2010 mein Studium abgeschlossen und mir damals einen kfw Studienkredit aufgenommen. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung im gleichen Berufszweig absolviert.
Frage: Sind nur die Zinsen des Studiums absetzbar(wenn nur Zinsen, dann unter Dauernde Lasten?) oder kann ich auch die Tilgung absetzen? Wenn ja, dann unter Werbungskosten?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Da es sich bei Ihrem Studium um die zweite Ausbildung handelt, können Sie die Zinsen für den Studienkredit im Kalenderjahr der Zahlung als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 EStG).
Durch die Tilgung hingegen zahlen Sie eine Verbindlichkeit zurück. Es handelt sich somit bei den Tilgungsraten nur um eine Vermögensumschichtung, nicht aber um Kosten. Die Kosten sind bereits während des Studiums entstanden und durch den Studienkredit finanziert worden. Somit können Sie die Tilgung des Studienkredits weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück
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