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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Werbungskosten trotz Firmen PKW ?

Meine Frau arbeitet als Angestellte im Außendienst einer Firma. In der Firma selbst steht ihr kein Arbeitsplatz zur Verfügung. Vor-und nachbereitende Arbeiten werden von ihr somit im Homeoffice ausgeführt.
Außerdem hat sie einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen, den sie bis 2013 mit 6000 km und ab 2014 bis 10.000 km privat nutzen konnte bzw. kann. Dafür wird ihr monatlich 1% des Listenpreises des Autos auf das Brutto geschlagen, was zu versteuern ist. Es handelt sich um einen VW Golf 7 Variant. Der Bruttoaufschlag beträgt 250 €.
Frage 1: Wenn sie in das Berliner Büro des Arbeitgebers fährt, bzw. in ein Büro des Innendienstes im Land Brandenburg, wo sie ab und an zu tun hat, kann sie diese Kilometer als Werbekosten als Weg zur Arbeitsstelle geltend machen?
Bis 2011 wurden diese Kilometer vom Finanzamt anerkannt, für 2013 wurden diese gestrichen, gleichzeitig auch die von 2012 rückwirkend auf dem 2013er Bescheid wieder abgezogen. Laut Finanzamt handelt es sich dabei um eine Dienstreise, die nicht zu berücksichtigen sind, da es sich um einen Dienstwagen handelt.
Frage 2: Kann sie die nicht genutzten privaten Kilometer in der Steuerrückzahlung geltend machen?
Freundliche Grüße
M.S.

Peter Lipp

Sehr geehrter Ratsuchender,
die Fahrzeuggestellung hat keinen Einfluss auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. ab 2014 erster Tätigkeitsstätte. Dafür gibt es die Kilometerpauschale, die auch gilt wenn ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird.
Für alle anderen Fahrten kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kosten entstanden sind. Somit können mit dem Firmenwagen durchgeführte Dienstreisen nicht als Fahrtkosten geltend gemacht werden.
Wichtig in Ihrem Falle ist, dass der Arbeitgeber den Firmensitz als erste Tätigkeitsstätte definiert und nicht das Homeoffice. Ohne das wird es schwer für einen Aussendienstmitarbeiter das Homeoffice nicht als erste Tätigkeitsstätte anzunehmen.

Rückwirkend können Sie da kaum Änderungen erreichen, da auch nachweislich in der Firma kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Trotzdem muss geprüft werden, ob die 2012 Korrektur noch rechtmässig ist. Da der Bescheid sicher rechtskräftig war, ist eine Änderung nicht ohne weiteres möglich. Eine Korrektur der 2012 angesetzten Kosten im Bescheid von 2013 ist nicht zulässig.
Die nicht genutzten Kilometer können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da damit keine wirtschaftliche Belastung vorliegt.

Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben, stehe für Rückfragen aber gerne zur Verfügung.

fadeout
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Experte für Einkommensteuererklärung

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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