Ehegattensplitting bei getrennten Wohnsitzen in DE und AT
Oktober 27, 2014 | 31,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Ich bin verheiratet mit einem Sohn (9 Jahre). Meine Frau und mein Sohn haben ihren 1. Wohnsitz in Österreich, mein erster Wohnsitz ist in Deutschland, mein 2ter Wohnsitz ist der meiner Frau.
Mein Einkommen erziele ich in Deutschland und bin Alleinverdiener. Nach meinem Verständnis gilt für uns Ehegattensplitting in Deutschland, richtig?
Meine Frau plant nun eine selbständige Tätigkeit in Österreich, ihr Einkommen wird unter meinem liegen. Wie verhält es sich dann mit dem Ehegattensplitting?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Das Splittingverfahren ist eine Form der Ehegattenbesteuerung, wenn beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind und sich gemeinsam zur Besteuerung veranlagen lassen. Da Ihre Ehefrau nach dem Sachverhalt in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist (1. Wohnsitz in Österreich), liegen die Voraussetzungen für das Splittingverfahren nicht vor.
Die vorgesehenen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit der Ehefrau sind in Österreich zu versteuern. In diesem Fall können die Einkünfte der Ehefrau nicht mit Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zusammen veranlagt werden.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderungen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?