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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Fahrtenbuch Pflicht bei Car-Allowance ?

Guten Abend,

als Arbeitnehmer im Vertrieb nutze ich meinen Privatwagen für die Fahrt zu Kundenterminen.
Hierfür erhalte ich eine Car-Allowance von 700 EUR/mtl. die über die Lohnsteuerkarte versteuert wird.

Die tatsächlichen Reise-/Fahrtkosten rechne ich über regelmäßige, sehr detaillierte Reisekostenabrechnungen mit meinem Arbeitgeber steuerfrei zu 0,30 EUR/km ab. Diese enthalten neben den üblichen Angaben auch Kfz-Kennzeichen, Abfahrt, Reiseziel, Fahrtweg, Distanz usw. JEDOCH NICHT Anfangs- und Endstand des Kilometerzählers des Kfz.

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung möchte ich den Mehraufwand (tatsächlicher Kilometersatz abzgl. 0,30EUR) als Werbungskosten geltend machen.

Den tatsächlichen Kilometersatz ermittle ich anhand einer Excel-Tabelle unter Aufführung sämtlicher Kostenbelege.
Hierbei trägt JEDE Kraftstoffquittung den Kilometerstand bei Betankung. Ferner zeigen die Werkstattrechnungen den Kilometerstand als auch die Versicherungspolice. Den Anfangsstand zum 01.01. und Endstand zum 31.12. notiere ich manuell. Hieraus ergibt sich ein tatsächlicher Kilometersatz von 0,62 EUR/km.

Ich möchte nun steuerlich 0,32 EUR geltend machen (0,62-0,30/km). Hierzu möchte ich lediglich die oben genannten Dienstfahrten abrechnen. Diese sind ja sehr detailliert dokumentiert, durch die Buha meines Arbeitgebers (>4.000 Angestellte) geprüft, genehmigt und ausgezahlt (0,30 EUR). Daher denke ich, sollte es zweifelsfrei erwiesen sein, dass die Dienstreise mit den entsprechenden Kilometern auch stattgefunden haben.

Das Finanzamt versagt die Geltendmachung jeglichen Mehraufwands, da kein Fahrtenbuch vorliegt.

Ich kann im Internet hierzu keine korrekten Daten finden, da es sich weder um ein Firmenfahrzeug handelt noch ein Gewerbe vorliegt. Mir ist bekannt, dass mindestens 20 meiner Kollegen auch ohne Fahrtenbuch bei Ihrem FA so abrechnen und dies auch problemlos anerkannt wird. Nur kann ich das schlecht als Begründung anführen.

Bitte hier um Auskunft, ob die Führung eines Fahrtenbuches Pflicht ist oder die Tankquittungen mit Kilometerstand ausreichen.
Würde mich über eine entsprechende Gesetzesquelle und oder Urteil freuen.

Danke, mfG







Anton Pernitschka

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Führen Sie Fahrten bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit mit dem eigenen Fahrzeug durch, können Sie wählen, ob Sie die Reisekostenpauschale ansetzen (Dienstreisepauschale für jeden gefahrenen Kilometer), oder ob Sie die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten ansetzen.

Im letzteren Fall können die Fahrtkosten auch mittels individuellem Kilometersatz nachgewiesen werden. Bei Berechnung des individuellen Kilometersatzes können alle Kosten, die mit der Unterhaltung des Fahrzeugs im Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Hierzu zählen neben den Kraftstoffkosten u.a. auch die Abschreibung des Fahrzeugs, Reparaturkosten, Steuer, Versicherung, Darlehenszinsen.

Eine Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs besteht nicht. Ein Fahrtenbuch kann nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG jedoch alternativ geführt werden, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten nachgewiesen werden.

Da Sie kein Fahrtenbuch führen müssen, bzw. auch kein Fahrtenbuch tatsächlich führen, entfallen die strengen Anforderungen an ein Fahrtenbuch. So sind Angaben über Anfangs- und Endbestands des Kilometerzählers des Fahrzeugs nicht erforderlich, zumal detaillierte Reisekostenabrechnungen mit dem Arbeitgeber vorliegen und zusätzlich die eigenen Aufwendungen nachgewiesen werden können.

Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhaft Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Pernitschka
Steuerberater

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Anton Pernitschka

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