Steuern Nachzahlung Versorgungsbezüge
Aufgrund eines verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches erhalte ich eine verlängerte Ausgleichsrente von der Shell GmbH.
Im letzten Jahr musste ich zum ersten Mal diese Bezüge in der Steuerklärung angeben. Dabei waren Nachzahlungen in Höhe von ca. 10.000 Euro für zurückliegende Jahre (das Verfahren dauerte 1,5 Jahre), die jedoch nicht mit der Fünftel-Regelung besteuert wurden. Bei Nachfrage beim FA stellte sich heraus, dass die Shell die Ausgleichsrente als Arbeitslohn und die Nachzahlung als Versorgungsbezüge deklariert hatte. So konnte die Fünftel-Regelung nicht angewendet werden.
Meine Frage dazu:
1.) Werden Versorgungsbezüge steuerlich anders behandelt als Arbeitslohn und muß die Shell nicht die Rente als Versorgungsbezüge deklarieren und wie wird die Nachzahlung besteuert?
2.) Von den Leistungen der Shell werden mir die vollen Krankenkassenbeiträge in Höhe von 15,5 % abgezogen sowie PV 1,95 %. Ist das bei Versorgungsbezügen korrekt?