Kinderfreibetrag übertragen / Nachteile bei Eigenheimzulage?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um folgende Auskunft:
Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet, leben aber in Eheähnlicher Gemeinschaft in einem Einfamilienhaus mit 3 gemeinsamen Kindern. Das Kindergeld erhält meine Partnerin, für das Haus bekommen wir auch Eigenheimzulage, diese geht ebenfalls an meine Partnerin mit der Kinderzulage, da sie das Kindergeld bekommt.
Nun hat meine Partnerin 2008 und 2009 aus Gründen von Mutterschutz fast kein Einkommen gehabt. Ich hingegen liege beim Spitzensteuersatz.
Ist es möglich, den Kinderfreibetrag komplett auf mich für diese beiden Jahre zu übertragen und wenn ja, wie geht das? Hätte das evtl. die Auswirkung, daß die Kinderzulagen ( 800€ pro Kind so glaube ich) der Eigenheimzulage dann wegfallen?
Dank, Gruß B. Ritscher