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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Kinderfreibetrag übertragen / Nachteile bei Eigenheimzulage?

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte um folgende Auskunft:

Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet, leben aber in Eheähnlicher Gemeinschaft in einem Einfamilienhaus mit 3 gemeinsamen Kindern. Das Kindergeld erhält meine Partnerin, für das Haus bekommen wir auch Eigenheimzulage, diese geht ebenfalls an meine Partnerin mit der Kinderzulage, da sie das Kindergeld bekommt.

Nun hat meine Partnerin 2008 und 2009 aus Gründen von Mutterschutz fast kein Einkommen gehabt. Ich hingegen liege beim Spitzensteuersatz.

Ist es möglich, den Kinderfreibetrag komplett auf mich für diese beiden Jahre zu übertragen und wenn ja, wie geht das? Hätte das evtl. die Auswirkung, daß die Kinderzulagen ( 800€ pro Kind so glaube ich) der Eigenheimzulage dann wegfallen?

Dank, Gruß B. Ritscher

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr gehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nein, eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages ist nicht möglich. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags ist nur dann möglich, wenn der andere Elternteil im Ausland lebt oder nicht zu wenigstens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Insoweit ergeben sich auch keine Auswirkungen auf den Eigenheimzulageanspruch, hier die Kinderzulage, Ihrer Partnerin.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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