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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

häusl. Arbeitszimmer / Betriebsstätte

Hallo,

ich bin freie Journalistin und schreibe meine Artikel ausschließlich zuhause in einem Arbeitszimmer (eigenes, abgetrenntes Zimmer innerhalb der Wohnung).

Bisher habe ich in Miete gewohnt.

Nun habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft.

Auch hier habe ich ein seperates, abgetrenntes Zimmer als Arbeitszimmer (Schreibtisch, Stuhl, PC, Regale) eingerichtet. Auch hier ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit / die ausschließliche Betriebsstätte.

Frage:
Wo und wie kann ich was steuerlich geltend machen?
Afa (wie lange?)?

Danke & beste Grüße

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Als freie Journalistin erzielen Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 bs. 1 Ziff.1 EStG. Nach der Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG durch das StÄndG 2007 können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ob die Neuregelung allerdings verfassungsmäßig ist, wird das auf dem Prüfstand des BVerfG (Az. 2 BvL 13/09). Beträgt der Wert nach der Flächenberechnung zur gesamten Fläche nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Objekts UND nicht mehr als 20.500 EUR dann liegt kein notwendiges Betriebsvermögen vor. Trotzdem können Sie die anteilige Abschreibung, in der Regel 2% von den Anschaffungskosten der ETW ohne Grund-und Bodenanteil,anteilige Nebenkosten, anteilige Schuldzinsen u.a. als Betriebsausgaben geltend machen. Dies tun Sie in Ihrer steuerlichen Gewinnermittlung, in dem Sie den abzugsfähigen Anteil des Arbeitszimmers als Betriebsausgabe deklarieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steurberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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