Werbungskosten - insb. Fortbildungskosten
Februar 25, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Werbungskosten (Anlage N):
Ich habe 2008 eine Fortbildung gemacht, die in etwa 8.500,-- EUR gekostet hat und als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Mein Arbeitgeber hat mit dazu einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von EUR 3.000,-- gewährt, der allerdings innerhalb von zwei Jahren anteilig zurückgezahlt werden muss, sollte ich den Arbeitsplatz kündigen.
Frage: Muss ich den von den Werbungskosten abziehen. Falls ja, und ich mach das trotzdem nicht, kann das das Finanzamt rausfinden und mich bestrafen? Was würden Sie mir raten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Selbstverständlich müssen Sie den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Anteil in Höhe von 3.000 Euro von den 8.500 abziehen, da Sie nur die Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwendungen abziehen dürfen, andernfalls könnte der Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen, was mit sehr unangenehmen Folgen für Sie verbunden wäre. Das Finanzamt kann die Zahlung des Zuschusses z.B. durch die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei Ihrem Arbeitgeber sehr leicht feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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