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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Werbungskosten - insb. Fortbildungskosten

Werbungskosten (Anlage N):
Ich habe 2008 eine Fortbildung gemacht, die in etwa 8.500,-- EUR gekostet hat und als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Mein Arbeitgeber hat mit dazu einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von EUR 3.000,-- gewährt, der allerdings innerhalb von zwei Jahren anteilig zurückgezahlt werden muss, sollte ich den Arbeitsplatz kündigen.

Frage: Muss ich den von den Werbungskosten abziehen. Falls ja, und ich mach das trotzdem nicht, kann das das Finanzamt rausfinden und mich bestrafen? Was würden Sie mir raten?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Selbstverständlich müssen Sie den von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Anteil in Höhe von 3.000 Euro von den 8.500 abziehen, da Sie nur die Ihnen tatsächlich entstandenen Aufwendungen abziehen dürfen, andernfalls könnte der Straftatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen, was mit sehr unangenehmen Folgen für Sie verbunden wäre. Das Finanzamt kann die Zahlung des Zuschusses z.B. durch die Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei Ihrem Arbeitgeber sehr leicht feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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