gemeinsame Veranlagung
Februar 7, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
hallo,
meine Ehefrau und ich haben eine gemeinsame steuerliche
Veranlagung für 2009 durchgeführt. Meine Frau hat 31.000 € und ich 9.000 € verdient. Ein Inkasso-Unternehmen will von mir Alt-Schulden aus der Steuerrückzahlung pfänden.
Frage:
wird unsere gemeinsame Steuerrückerstattung in Höhe der Alt-Schulden gepfändet ? Wie verhält sich das bei einer getrennten Veranlagung ? Was wäre auf jeden Fall für uns günstiger ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Rückerstattungsanspruch ist leider voll pfändbar, da nach der allgemeinen Rechtsprechung davon auszugehen ist, dass ein Erstattungsanspruch kein Einkommen darstellt. Daher gilt hier nicht der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen im Sinne des § 850c ZPO. Bei einer Pfändung hätten Sie dann nur die Möglichkeit über die Geltendmachung einer unbilligen Härte, die Aufhebung der Pfängung gem. $ 765a ZPO zu erreichen.
Bei einer getrennten Veranlagung, darf, sofern Sie die Forderung allein schulden, KEINE Pfändung gegen die Ehefrau erfolgen, sondern nur ein eventueller Erstattungsbetrag,aus dem gesonderten an Sie gerichteten Veranlagungsbescheid. Da die Ehefrau nicht Schulderin der pfändbaren Forderung ist, kann dieser Anspruch dann aus Ihrem Bescheid nicht gepfändet werden. Allerdings dürfte sich bei Ihrer Ehefrau eine nicht unwesentliche Nachzahlung ergeben, da ihre verdienten 31.000 Euro nach der Grundtabelle besteuert werden, was letztendlich einer Einstufung von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1 gleichkommt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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