Aufwendungen vor Baubeginn ür eine selbstgenutzte Immobilie
Welche Aufwendungen vor Baubeginn können für eine selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden?
Hintergrund:
Wir haben aktuell einen Bauantrag für ein neu zu bauendes Einfamiliehaus gestellt, Baubeginn geplant für Juni 2015. Das Grundstück wurde bereits in 2014 gekauft und bezahlt. Es sind somit bereits Aufwendungen für Notar, Kaufpreis Grundstück, Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten, Planungskosten u.ä. angefallen, die wir gerne in der Steuererklärung als Aufwendungen für eine selbstgenutzte Immobilien (Vorkosten bei § 10e EStG) in der Steuererklärung 2014 ansetzen möchten.