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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Aufwendungen vor Baubeginn ür eine selbstgenutzte Immobilie

Welche Aufwendungen vor Baubeginn können für eine selbstgenutzte Immobilie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden?

Hintergrund:
Wir haben aktuell einen Bauantrag für ein neu zu bauendes Einfamiliehaus gestellt, Baubeginn geplant für Juni 2015. Das Grundstück wurde bereits in 2014 gekauft und bezahlt. Es sind somit bereits Aufwendungen für Notar, Kaufpreis Grundstück, Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten, Planungskosten u.ä. angefallen, die wir gerne in der Steuererklärung als Aufwendungen für eine selbstgenutzte Immobilien (Vorkosten bei § 10e EStG) in der Steuererklärung 2014 ansetzen möchten.

StB Patrick Färber

Sehr geehrter Fragesteller,

darf ich hier zur Sicherheit nachfragen, ob ich richtig verstehe, dass Sie wirklich den § 10e EStG meinen?

DIeser gilt schon seit 1991 nicht mehr. Für die selbstgenutzte Immobilie gibt es aktuell keinerlei Möglichkeiten, diese Kosten so abzusetzen wie Sie ggf. meinen, da ja keine Einkünfte daraus erzielt werden.

Allenfalls kommen sog. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG (Handwerker-Leistungen) in Betracht, aber auch hier nicht die reinen Baukosten.

Haben Sie das gemeint oder gibt es noch eine Sachverhaltsangabe, die mir fehlen würde?

MfG
StB Patrick Färber

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StB Patrick Färber