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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Schadensersatz

Guten Tag,

mein Mann ist Angestellter und nutzt unser Privatauto auch für Fahrten im Außendienst. Hierfür erhält er vom Arbeitgeber eine Kilometerpauschale. Letztes Jahr wurde das parkende Auto während eines Außendiensteinsatzes von einem anderen Autofahrer beschädigt. Da uns der Schaden optisch nicht so sehr gestört hat, haben wir keine Reparatur vornehmen lassen. Von der Versicherung des Unfallgegners haben wir eine Schadensersatzzahlung erhalten.

Wir möchten hier gerne folgendes wissen:

Da die Beschädigung des Fahrzeuges während eines Außendiensteinsatzes erfolgte, ist der erhaltene Schadensersatz zu versteuern? Antwort bitte mit Begründung.

Falls der Schadensersatz zu versteuern ist:

1.) Wo ist der erhaltene Schadensersatz in der Steuererklärung einzutragen?
2.) Dem erhaltenen Schadensersatz steht eine Wertminderung des Fahrzeugs gegenüber. Könnte diese Wertminderung im Gegenzug als Werbungskosten geltend gemacht werden und wie wäre diese zu ermitteln?

Vielen Dank im Voraus.


Oliver Burchardt

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Ein Schadenersatz aufgrund einer Beschädigung des KFz ist nicht steuerpflichtig, da er auf einer unerlaubten Handlung des Schädigers beruht und Sie keine Bereicherung erfahren haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Oliver Burchardt