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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Meister BaföG steuerlich absetzen

Hallo,

ich habe letzes Jahr Meister BäfoG beantragt und die Leistungen auch erhalten. Der Rest läuft über die KfW. Studienkosten 3690 €. Die Steuererklärung habe ich schon bei meinem Steuerberater gemacht.Bescheid kam auch im Mai. Ich habe meinen Steuerberater die Unterlagen der KfW des BaföG Amts und die Rechnung des Lehrgangsanbieter vorgelegt. Er meinte das geht nicht.Nur wurden die nicht mit eingereicht.Die Rechnung ist von 2014. Nun ist die Frage kann ich es nachträglich steuerlich geltend machen?Da der Betrag ja bezahlt ist ,aber die Steuererklärung für 2014 schon gemacht.

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Soweit ich Sie richtig verstehe ist wahrscheinlich keine nachträgliche Geltendmachung möglich.

Wichtig ist zu klären, ob eventuell Änderungsmöglichkeiten im Bescheid gegeben sind. Dies kann ohne Prüfung des Bescheides nicht mit Sicherheit beantwortet werden.

Hier sollten Sie Ihren Steuerberater kontaktieren und dabei auch klären wie es zu dieser vermutlichen Fehleinschätzung kam. Soweit Ihr Steuerberater tatsächlich Steuerberater ist, wird er für einen von ihm verursachten Schaden auch einstehen.

Sollte die Antwort des Kollegen für Sie nicht zufriedenstellend ausfallen besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Steuerberaterkammer Hilfe anzufragen.

Sollte die betreffende Person kein Steuerberater mit Bestellung durch die Steuerberaterkammer sein sollte Ihnen die Kammer eben falls behilflich sein. In diesem Falle wäre wahrscheinlich eine verbotene Hilfeleistung gegeben.

Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit möglich beantwortet.


Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater

Gerne stehe ich Ihnen natürlich für eine weitere Beratung zur Verfügung.

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Experte für Einkommensteuererklärung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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