Steuererklärung in diesem Fall Pflicht?
Mai 27, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht mir um Folgendes: Ich bin im Jahr 2014 unter die Grenze 8.354 Euro mit meinem Einkommen gewesen. Bisher habe ich eine Steuererklärung gemacht. Nun habe ich im Januar 2014 meine selbstständige Tätigkeit abgemeldet, habe aber im Januar schon keinerlei Einkünfte mehr dadurch gehabt. Muss ich auf Grund der Abmeldung in 2014 dennoch zwangsweise die Erklärung machen? Wenn nein, muss ich dies dem FA mitteilen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Wenn Ihre Einkünfte für 2014 unter dem Grundfreibetrag von 8.354 € liegen, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Selbst wenn diese Voraussetzung vorliegt, kann Sie das Finanzamt nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO auffordern eine Steuererklärung abzugeben.
In Ihrem Fall ist es aus diesem Grund zweckmäßig, das Finanzamt schriftlich oder telefonisch zu informieren, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit eingestellt haben und in 2014 keine entsprechenden Einkünfte mehr erzielt haben.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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