Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Angabe von Einnahmen nach Reverse-Charge bzw. 13b UStG in Steuererklärung für Kleinunternehmer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verkaufe als Kleinunternehmer nach § 19 UStG eBooks über Amazon Kindle Direct Publishing (KDP).

Sobald Amazon eine Zahlung überwiesen hat, stelle ich eine Proforma-Rechnung an Amazon über den Betrag mit dem Hinweis auf die Reverse-Charge-Regelung (inkl. meiner und Amazons USt-Id-Nr.) aus.

Meine Frage an Sie ist, ob und wenn ja, wo ich die Umsätze, die durch die Zahlungen von Amazon entstanden sind, in der Steuererklärung angeben soll.

In der Umsatzsteuererklärung 2018 habe ich den Abschnitt "H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)" entdeckt, und in der Anlage EÜR 2018 gibt es die Zeile 15 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"). Laut dem EÜR-Formular soll aber diese Angabe bei Kleinunternehmern nicht ausgefüllt werden, und bei meinem Versuch sie auszufüllen, gilt diese als separate Einnahme, die nicht in den Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer enthalten ist.

Können Sie mir bitte mitteilen, wo ich meine Umsätze, die ich nach dem Reverse-Charge-Verfahren/§ 13b UStG erzielt habe, eintragen soll?

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte.

Tragen Sie die Einnahmen bitte komplett in Zeile 11 (Kleinunternehmer) ein. Dann wird Ihr Überschuss korrekt ermittelt und Sie erfüllen die Pflichten zum Ausfüllen der Anlage EÜR.

Stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen, wenn etwas unklar geblieben ist.

Beste Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Knut Christiansen

Steuerberater Knut Christiansen

Viöl

Ich beantworte Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, GmbH-Besteuerung, Finanzbuchhaltung, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Gerne stehe ich Ihnen auch auf anderen Gebieten für Fragen zur Verfügung.

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil