Unterhalt für Ehepartner
Dezember 18, 2015 | 60,00 EUR | beantwortet von Tobias Heinrich
Meine aus dem Ausland stammende Ehefrau hat 2014 kein Einkommen gehabt, bis auf ca. 2 Monate den Mindestbetrag Elterngeld. Die Heirat fand erst innerhalb dieses Steuerjahres statt. Wir sind zusammen veranlagt. Kann ich die Kosten für Miete, Verpflegung, Kleidung und weiteres als Unterhaltszahlung laut Anlage Unterhalt angeben? Meine Frau hat ein privates Vermögen von ca. 1500,- Euro. Sie ist Mutter unseres gemeinsamen Kindes, das unter 3 Jahre ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
Im Rahmen einer Erstberatung und unter Annahme der von Ihnen gemachten Angaben hier meine Einschätzung:
Ich nehme am Ihre heutige Frau war Ihnen gegenüber als Kindsmutter unterhaltsberechtig. Durch Aufnahme in Ihren Haushalt gilt hier im Regelfall der Höchstbetrag der Anlage U als gegeben.
Eventuell sind Zahlungen von Ihnen für die Krankenversicherung Ihrer Frau zusätzlich ansetzbar.
Zahlungen von Ihnen als Vertragsnehmer der Krankenversicherung des Kindes sind bei Ihnen als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge ansetzbar.
Ab dem Jahr 2015 sind keine Unterhaltsaufwendungen mehr ansetzbar, Grund hierfür ist die Zusammenveranlagung. Die Krankenversicherungsbeiträge für Sie alle drei sind dann im Rahmen der Sonderausgaben anzusetzen.
Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich
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