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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Werbungskosten - Reparatur versus Ersatzbeschaffung nach Wegeunfall

Ich hatte dieser Tage einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit mit meinem Motorroller, keine 400 Meter vor der Arbeitsstelle, auf der direkten Route zum Arbeitsplatz. Es lag kein Fremdverschulden vor, eine Kaskoversicherung besteht nicht. Ich kam mit dem Krankenwagen zur Untersuchung ins Krankenhaus. Polizei wurde nicht hinzugezogen.

Zum Nachweis des Unfalls liegt mir also "nur" der Unfallbericht des Arztes vor, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie Fotos des beschädigten Fahrzeugs und ggf die Kontaktdaten eines Zeugen. Absehbar vermutlich die Rechnung der Krankenkasse zur Zuzahlung für den Krankenwagen-Einsatz.

Den Roller hatte ich als Neufahrzeug für 2.730 EUR erworben mit Erstzulassung in 11/2014. Im Nachgang wurden noch 200 EUR für Sonderzubehör investiert.

Bei vollständiger Instandsetzung belaufen sich die Reparaturkosten auf etwa 2.000 EUR. Damit liegen sie oberhalb des Werts, den der Roller in seinem jetzigen Zustand hat und auch nach der Reparatur wieder haben dürfte.

Vor dem Hintergrund stehe ich vor folgenden Überlegungen:
Option 1) Nur das notwendigste reparieren lassen und den Roller weiter nutzen. Die Reparaturkosten von etwa 800 EUR, die Aufwendungen zum Ersatz der beschädigten Kleidung (ca. 360 EUR) und der Ausgaben für den ÖPNV (ca. 85 EUR für 3 Wochen) in dem Zeitraum sollten sich als Werbungskosten geltend machen lassen.

Option 2) Verkauf des Rollers, da wirtschaftlicher Totalschaden und Ersatz durch ein neues Fahrzeug.
Ich schätze, vielleicht noch 700 EUR für den Roller beim Verkauf erzielen zu können.
Das neue Fahrzeug meiner Wahl wäre das aktuelle Nachfolgemodell mit ABS, im günstigsten Fall jetzt für 4.000 EUR zu bekommen (Vorführer, Tageszulassung).


Meine Fragen:
- reichen die vorliegenden Dokumente/Dokumentationen aus, zum Nachweis eines Wegeunfalls ggü dem Finanzamt? Wenn nein, was fehlt?
- Welcher Betrag liesse sich bei Option 2) 'Erstatz des Fahrzeugs durch ein Neufahrzeug' steuerlich geltend machen und wie würde er sich berechnen?


Meinen besten Dank im Voraus.

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