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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Anlage EÜR - Umsatzsteuer

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem folgenden Thema:

Sachverhalt:
Ich habe im Jahr 2013 eine Rechnung für eine im Inland steuerpflichtige sonstige Leistung von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmens (§ 13b Abs. 1 UStG) erhalten. Somit war ich als Leistungsempfänger Steuerschuldner und habe das dementsprechend in der USt-Erklärung angemeldet. Gleichzeitig habe ich diesen Betrag als Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG geltend gemacht.

Frage/Problem:
Als Freiberufler erstelle ich eine Einnahme-Überschussrechnung. Beim Ausfüllen der Anlage EÜR frage ich mich nun, wo bzw. ob dieser Sachverhalt einzutragen ist. Es ist ja ein neutraler Vorgang. Ich habe überlegt, die als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer in Zeile 14, Position 140 einzutragen und die Vorsteuerbeträge in Zeile 48, Zeile 185 einzutragen.

Wie sieht die richtige Vorgehensweise aus? Über eine Antwort freue ich mich.


StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ihre Überlegung ist korrekt, genauso müssen Sie es eintragen, da es sich einerseits um Umsatzsteuer handelt und andererseits um abziehbare Vorsteuer.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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