Einkommensteuererklärung 2016
Mai 18, 2017 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Peter Jansen
Betr.: Einkommensteuererklärung 2016
Hallo,
im Jahr 1996 habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Dieser Vertrag endete im 2016.
Die monatliche eingezahlte Beträge lauteten EUR 5600.
Die Summe bei der Auszahlung lautete EUR 9480.
Der Gewinn betrug also insgesamt EUR 3880.
Unterliegt diesen Gewinn der Einkommensteuer ?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Beachtung der Regeln dieser Internet-Plattform beantworte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt.
Der von Ihnen im Jahre 1996 abgeschlossene Vertrag über die Lebensversicherung stellt steuerlich ein Altvertrag (Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005) dar. Sie profitieren von einer günstigen steuerlichen Behandlung hinsichtlich der Auszahlung. Die Leistung im Falle der Auszahlung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vertragslaufzeit 12 Jahre
- Beitragszahlungsdauer 5 Jahre
- Mindesttodesfallschutz 60 v.H.
- keine schädliche Beleihung der Lebensversicherung
Gehen wir davon aus, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, unterliegt der Gewinn nicht der Einkommensbesteuerung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Jansen
Steuerberater
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