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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Einkünfte aus dem Ausland wo angeben

hallo,

ich bin selbstständiger und arbeite normalerweise in deutschland als Fachkraft für Veranstaltungstechnik. letzes jahr hat sich für mich die möglichkeit ergeben auf einem Kreuzfahrtschiff als Techniker zu arbeiten.
Angestellt mit arbeitsvertrag wurde ich bei der Reederei mit sitz auf Zypern, das schiff selbst fährt unter maltesischer flagge, das ganze für einen deutschen tourismuskonzern.

für meine Est.Erklärung muss ich ja jetzt diese einkünfte angeben. die einkünfte sind laut reederei in zypern steuerfrei, aufgrund des bestehenden DBAs mit zypern unterliegen diese abernatürlich dem progressionsvorbehalt.
mein problem ist jetzt, dass ich mir nicht sicher bin in welchen zeilen ich in der Anlage AUS etwas eintragen soll, ich würde die einkünfte in die Zeile 7 eintragen, in zeile 10 dann eine 0, da ich ja keine steuern bezahlt habe in zypern.

ist dieses vorgehen so richtig?

vielen dank für die hilfe!
gruß

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das ausländische Arbeitseinkommen ist in Zeile 21 der Anlage N einzutragen. Die Zeilen 7 und 10 der Anlage AUS wären nur relevant, wenn ausländische Steuer anzurechnen ist. Die ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Die gesetzliche Berufsbezeichung

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Berufsordnung (BOStB)

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