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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Anlage St

Sehr geehrter Herr Jansen,
nachdem Sie mir bei meiner Frage zur Anlage FG/KAP so gut weitergeholfen haben, habe ich noch eine weitere Frage und hoffe, Sie haben Zeit und Interesse für die Beantwortung.

Mittlerweile bin ich bei dem Ausfüllen der Anlage St angekommen und habe zur Zeile 42/Position 39 (Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG) eine Frage. Ich habe in diese Position meine Betriebsausgaben für Geschenke bis 35 Euro und Bewirtungsaufwendungen eingetragen. Ich bin mir unsicher, ob hier auch meine \\\"Verpflegungsmehraufwendungen\\\" und \\\"abziehbare Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte\\\" eingetragen werden müssen. Sie werden in § 4 Abs. 5 Nr. 5+6 aufgeführt, wurden aber gemäß § 9 EStG ermittelt.

Ich freue mich, wenn Sie mir auch in diesem Fall weiterhelfen könnten.




Steuerberater Peter Jansen

Sehr geehrter Fragesteller,

nun geht es also weiter!

Die Anlage St dient statistischen Zwecken und ist Bestandteil der einzureichenden Steuererklärungen.

Die Finanzverwaltung gibt sich bei der Gestaltung der Steuerformulare für den Steuerbürger leider nicht immer die Mühe dies für den Steuerpflichtigen übersichtlich zu gestalten. Dies gilt insbesondere für die Anlage St.

Wie dem auch sei, einzutragen in die Zeile 42 der Anlage St sind die Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 5 EStG soweit sie abgezogen wurden.

In Ihrem Falle sind das richtigerweise die Aufwendungen für Geschenke bis 35 Euro (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), 70 v.H. der Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) aber auch die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) und die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG).

Bezüglich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte verweist § 4 Abs. 5 Nr. 6 Satz 2 EStG auf die Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 u. 5 Satz 1 bis 6 und Abs. 2 EStG. Sie habe das also schon richtig erkannt.

Ich hoffe, ich konnte erneut weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Peter Jansen
Steuerberater

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