Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Bilanz

Darlehensauflösung

Ein Einzelunternehmer im Immobiliebereich bilanziert unter anderem Aktiva: unbebaute Grundstücke (Warenbestand) 498.000 €
und Passiva Darlehen Bank 600.000 €.

Durch eine gesundheitliche Notlage wurden die Grundstücke
unter Zwangsverwaltung gestellt und im Anschluss
zwangsversteigert.
Die Grundstücke wurden nach Vorlage des Zwangsversteigerungsprotokoll bilanziell aufgelöst un die
Differenz zum Bilanzausweis als Aufwand korrigiert.

Über die Abwicklung der Darlehen liegt nach jetzt
mittlerwele zwei Jahren, noch immer keine Abrechnung der Bank
vor, welche Forderungen noch bestehen.

Wie können die in der Bilanz noch immer vorhanden
Darlehensverbindlichkeiten von 600.000 €, ohne
Gewinnauswirkung aufgelöst werden ?

Besten Dank

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ohne Kenntnis des gesamten Vorganges lässt sich Ihre Frage nicht abschliessend beantworten. Sie müssen auf jeden Fall eine Abrechnung von der Bank verlangen, denn die Bank wird die Zwangsverwaltung mit anschließender Zwangsversteigerung beantragt haben. Es muss daher zunächst festgestellt werden, wie hoch der Darlehensstand NACH der Zwangsversteigerung noch ist.

Wie zu buchen ist, möchte ich, da keine detaillierten Zahlen vorliegen, an Hand eines Beispiels verdeutlichen:

Die Grundstücke wurden für 350.000 Euro veräussert (Annahme von mir), die 350.000 Euro wurden zur Darlehenstilgung verwendet. Hier müsste wie folgt gebucht werden:

1. Buchung:

Darlehen 350.000 im Soll an Grundstücke 350.000 im Haben.

Das Darlehen hat dann einen Restsaldo von 250.000 Euro und die Grundstücke einen Saldo von 148.000 ( 498000 minus 350000 ).

2. Buchung

Anlagenabgang Buchverlust 148.000 im Soll an Grundstücke im Haben 148.000

Durch die zweite Buchung hat das Grundstückskonto einen Nullsaldo, der Buchverlust des Grundstücks hat sich mit 148.000 Euro Gewinn mindernd bzw. Verlust erhöhend ausgewirkt.

Läuft jetzt Ihr Einzelunternehmen weiter, bleibt das Rest-Darlehen in Höhe von 250.000 Euro weiter als Darlehen in der Bilanz stehen.

Wenn das Rest-Darlehen als Privat-Darlehen behandelt werden soll, dann müssen Sie es wie folgt ausbuchen:

Darlehen 250.000 im Soll an Kapitalkonto im Haben 250.000. Dann wäre das Darlehen Gewinn neutral ausgebucht.

Wie gesagt, eine abschliessende Aussage ist aber erst nach Einsicht in die Unterlagen möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Bilanz

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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