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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Steuerberechnung

Frage:
In welchem Jahr ist die Auszahlung der Abfindung steuerlich für mich am günstigsten - wann verbleibt mir am meisten Netto von der Abfindung in 2012, 2013 oder 2014?

Angestellter in der Industrie. Zurzeit in einem Alterteilzeitverhältnis. Laufzeit vom 1.11.2010 bis 31.10.2013 (Blockmodell). Ab 1.11.2013 in Rente. Freistellungsphase beginnt am 1.5.2012.
Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz liegen vor. Vertraglich wurde geregelt, dass das Arbeitszeitverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers abgeschlossen wurde und für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung von 96.600 € zu zahlen ist. Die Auszahlung der Abfindung kann ich bereits ab Ende April 2012 verlangen.


Persönliche Daten:
Steuerklasse I
Keine Kirchensteuer
Kein Freibetrag
Geb.Jahr 1950
Keine weiteren Einkünfte
Eintritt 1.1.2007
Austritt 31.10.2013 (Rente ab 1.11.13)

Einkünfte 2012 (Jahreswerte):
39.996 € Gehalt Altersteilzeit p.a. (12 Monate.)
20.364 € Aufstockungsbetrag p.a.(12 Monate) Progressionsvorbehalt
7.104 € Geldwerter Vorteil Kfz p.a. (12 Monate)
96.600 € Abfindung

Einkünfte 2013 (Jahreswerte):
33.330 € Gehalt Altersteilzeit p.a. (10 Monate)
16.970 € Aufstockungsbetrag p.a. (10 Monate) Progressionvorbehalt
592 € Geldwerter Vorteil Kfz. p.a. (1 Monat)
3.300 € BfA-Rente p.a. (2 Monate)
2.800 € Betriebsrente p.a. (2 Monate)
96.600 € Abfindung

Einkünfte 2014 (Jahreswerte):
19.800 € BfA-Rente p.a. (12 Monate)
16.800 € Betriebsrente p.a. (12 Monate)
96.600 € Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Es kann auf Grund der Angaben nur eine überschlägige Berechnung unter Berücksichtigung des geltenden Einkommensteuergesetzes 2012 erfolgen.

Ohne Berücksichtigung einer Kirchensteuer und der Annahme, dass die Voraussetzungen für die Steuerermässigung durch die Anwendung der Fünftelregelung erfüllt sind, erhalten Sie auf die Bruttoabfindung von 96.600 Euro einen Auszahlungsbetrag von rd. 62.000 Euro im Jahr 2014 als bestes Ergebnis, da in 2014 keine Progressionseinkünfte vorliegen, die Betriebsrente als Versorgungsbzug versteuert wird und die Altersrente lediglich mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer unterliegt.

Allerdings können sich Nachteile durch eventuell geplante Änderungen im Einkommensteuergesetz 2013 bzw. 2014 ergeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Abfindung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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