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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

steuerliche Behandlung Abfindung/Gewinnausschüttung

Guten Tag.
Wir sind drei Gesellschafter mit je 33 Prozent Beteiligung an einer GmbH.
Alle drei Personen sind als Geschäftsführer mit lohnsteuerpflichtigem Gehalt angestellt/beschäftigt.
Ich will nun aus beiden Funktionen ausscheiden.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern steht mir eine Zahlung ( Abfindung? oder Gewinnausschüttung?) von 160.000 T€ zu.
Ich bin verheiratet, meine Frau ist weiterhin im Angestelltenverhältnis berufstätig.
Frage:
Ich könnte den Betrag als Einmalzahlung oder über zwei Jahre als monatliche Gehaltszahlung ohne Funktion/Arbeitsleistung, erhalten.
Was ist steuerlich die günstigere Wahl?, bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 33% und Zusammen Veranlagung.
Vielen Dank

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- 160000 EUR als Abfindung

Soweit andere Voraussetzungen erfüllt und die Abfindung als Entschädigung für Verlust der Arbeitsplatz ausgezahlt wird kommt die Anwendung der Fünftel-Regelung in Betracht. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 33% liegt die Grenzsteuersatz bei 42%. Da macht es kaum Unterschied, ob die Abfindung mit tariflichem Steuersatz oder über Fünftel-Regelung besteuert wird. Sie sollen in diesem Fall prüfen lassen, ob eine getrennte Veranlagung insgesamt für die Eheleute günstiger ist als eine Zusammenveranlagung.

- Verteilen 160000 EUR auf zwei Jahre als Arbeitslohn

Da die Zahlung nicht in einem Veranlagungszeitraum zufließen wird, kommt eine Anwendung der Fünftel-Regelung nicht in Betracht. Es wird mit tariflichen Steuersatz besteuert. Bei einem Jahreseinkommen von 80000 EUR ergibt sich ein Durchschnittssteuersatz von ca. 33% und ein Grenzsteuersatz von 42%.

- 160000 EUR als Dividende

Die Gewinnausschüttung führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 (wenn z.B. die Anteile in Betriebsvermögen gehalten werden) fallen, beträgt 25 %. Gegenüber dem Durchschnittssteuersatz von 33% und dem Grenzsteuersatz von 42% ist die Abgeltungsteuer günstiger.

Sie haben erwähnt, dass Sie beabsichtigen, die Funktion als Gesellschafter auch nicht mehr weiterzuführen. Dann kann auch mal geprüft werden, ob Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. §17 EStG vorliegen. Hier für gibt es wieder Sonderregelung für Einkünfte-Berechnung.

Grundsätzlich hat der von Ihnen dargestellte Vorgang diverse Auswirkungen für die Steuerbelastung auf Gesellschaft- und Gesellschafter-Ebene. Es ist empfehlenswert, bei der Planung einen Steuerberater einzubinden. Es ist gut investiertes Geld. Bei eine Beauftragung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Experte für Abfindung

Dr. Yanqiong Bolik

Dr. Yanqiong Bolik

Stuttgart

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