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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Mit Kleingewerbe Verlust generieren

Guten Tag,
ich verlasse zum Ende diesen Monats ein Unternehmen mit einer Abfindungszahlung. Die Abfindung wird mit der Fünftelregelung besteuert. Zum 01.06.2012 habe ich ein Kleingewerbe (bis 17500 Euro/Jahr) im Bereich Softwareenticklung und Verkauf angemeldet und habe dadurch Nebeneinkünfte von ca. 300 Euro/Monat.
Nun zu meiner Frage, kann ich das von mir betriebene Kleingewerbe dazu Nutzen um einen Verlust zu generieren indem ich Investitionen für ein Notebook/Macbook Arbeitsplatz und Software tätige. Das ganze dann im Wert von ca. 3000 Euro. Müssen diese Investitionen gewisse Voraussetzungen erfüllen?

Die zu Erwartenden Einkünfte aus der Nebentätigkeit wären ca. 1700 Euro bis zum Ende des Jahres.

Eckdaten:
Abfindungssumme: 36000
Einkommen in diesem Jahr 28000 + 1700 (Arbeitnehmer+Kleingewerbe)

Laut meinen Berechnungen würde ein Verlust von ca 1300 Euro aus der Nebentätigkeit ganze 655 Euro Steuerersparnis bedeuten.
Sollte der Verlust anrechenbar sein, wird die Ersparnis dann mit der Steuererklärung für 2012 begliechen?
Vielen Dank!

Ralph J. Schnaars

hallo sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Gedankengang ist völlig richtig.

Es ist irrelevant, ob es sich um ein Kleingewerbe oder um eine börsennotierte Gesellschaft handelt. Betrieblich entstandene Verluste sind mit anderen Einkommen verrechenbar.

Anschaffungen unter EUR 400 sind im Jahr der Anschaffung zu 100 % absetzbar und mindern den Gewinn des entsprechenden Jahres. Gegenstände, die mehr als EUR 400 kosten, müssen über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Z.B. PC-Anlage über 3 Jahre.

Um in diesem Jahr einen Verlust zu erreichen, sollten Sie ganz speziell mal die Dinge betrachten, die Sie in Ihrem Unternehmen heute schon nutzen und die Sie aus Ihrem Privatvermögen in das Kleingewerbe eingelegt haben. Z.B. haben Sie einen Schreibtisch, der zu Beginn Ihrer Selbständigkeit einen Wert von rd. EUR 150 hat. Diesen legen Sie in Ihre Firma ein. (Hierzu reicht eine bewertete Aufstellung aller eingelegten Gegenstände) Und im Jahr der Einlage können Sie den Schreibtisch mit EUR 150 abschreiben, was wieder zu einer Gewinnminderung oder bestenfalls zu einem Verlust führt.

Für 2012 erstellen Sie dann eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für Ihr Gewerbe und fügen diese Ihrer Einkommensteuererklärung hinzu, so dass dann beide Einkommen zusammen veranlagt werden und dieses zu der gewünschten Steuerersparnis führt.

Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.

mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars
22848 Norderstedt
Schubertring 19
+49 (0) 171 525 20 42
mail @ stwb-steuer.de

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Ralph J. Schnaars

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