Optimierung Steuerlast Abfindungszahlung
Guten Abend,
Arbeitsgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einer Abfindungszahlung angeboten. Die Abfindungssumme beträgt 66.500€. Mein Jahresbruttoeinkommen 2015 beträgt 76.100€, inkl. einer Bonuszahlung 6580€. Für die Leistungen in 2015 habe ich ebenfalls Anspruch auf eine Bonuszahlung, deren Höhe sich allerdings auch am Unternehmensergebnis orientiert und die somit nicht vor Auszahlung im April 2016 errechnet werden kann. Ich lasse sie somit zunächst aus den Berechnungen heraus.
Könnten Sie mir bitte die Berechnungen bestätigen und wo relevant meine Fragen zu den einzelnen Szenarien beantworten:
1) Ende Arbeitsverhältnis 31.12., Abfindung mit dem Dezembergehalt --> Netto inkl. Fünftelregelung: 37.000€
2) Ende Arbeitsverhältnis 31.12., Abfindung im Januar. Hier kann die Fünftelregelung nicht angewendet werden (Abfindung kleiner Jahreseinkommen 2015) --> Netto 45.800€.
Ist es möglich, hier den theoretischen ALG1 Bezug ab Juli nach Ablauf der Ruhezeit einzuberechnen? Dies wären in Summe 10.900€. Würde dies zu einer höheren oder einer geringeren Steuerlast führen?
3) Ende Arbeitsverhältnis 31.1., Abfindung im Januar --> Netto 56.800€ mit Fünftelregelung // 44.100€ ohne Fünftelregelung. Die Fünftelregelung kommt hier knapp nicht zur Anwendung, da das Januargehalt und die Abfindung zusammen nur 72.400€ betragen, was um ca. 3700€ geringer als das Vorjahresgehalt von 76.100€ ist. Kann hier die Bonuszahlung aus dem 2015 Einkommen herausgerechnet werden, um die Zusammenballung von Einkünften und Anwendung der Fünftelregelung zu ermöglichen? Alternativ könnte auf Basis des Bonus aus 2015 auch der Bonus für 2016 antizipiert und mit einberechnet werden - ist dies zulässig? Git es andere Möglichkeiten, eine Zusammenballung zu schaffen? Würde eine Anrechnung des ALG1 würde zu einer nachteiligen steuerlichen Belastung führen? Wie wird das Januargehalt in diesem Fall besteuert?
Wichtig für mich ist, dass ich die Auszahlungssumme in 2015/16 maximiere, da ich eine Selbstständigkeit in 2016 plane und hierfür Liquidität von großem Wert ist. Mein Arbeitgeber ist offen für Informationen von meiner Seite hinsichtlich meiner Einkommenssituation in 2016, die in die Abrechnung der Abfindung einfließen können.
Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus.