Optimierung Abfindungszahlung und Fuenftelregelung
Guten Abend,
Ich bin derzeit bei einem großen deutschen Konzern beschäftigt und plane, ein für alle Mitarbeiter geltendes Abfindungsangebot in Höhe von 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr wahrzunehmen. Dieses geht mit einem Aufhebungsvertrag einher. Mein Bruttomonatsgehalt beträgt 5.788EUR (69.456EUR pro Jahr) und in 2015 erhielt ich eine Bonuszahlung von 6.500EUR. Die sich so ergebende Abfindungshöhe wird nach der Folgenden Formel berechnet:
69.456 + 6500 = 75.956EUR
75.956EUR / 12 = 6.330EUR
6.330EUR * 7 * 1,5 = 66.465EUR
Meine Kündigungsfrist beträgt 7 Monate, allerdings möchte ich das Arbeitsverhältnis spätestens zum 29.2.2016 beenden, da ich eine Selbstständigkeit ab Sommer 2016 plane und mindestens 3 Monate Vorlauf hierfür benötige. Mir ist bewusst, dass aufgrund der Höhe der Abfindung und meiner Kündigungsfrist eine Ruhezeit des Arbeitslosengeldes bis ca. Ende Juni 2016 besteht.
In diesem Zusammenhang habe ich Fragen zum optimalen Auszahlungszeitpunkt der Abfindung und der höchstmöglichen Auszahlungssumme:
A) Ausscheiden zum 31.12., Auszahlung Abfindung im Dezember
Eine Auszahlung noch in 2015 würde meinen Berechnungen zufolge zu einer Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz und bei Anwendung der Fünftelregelung zu einer Nettoauszahlungssumme von lediglich 37.014,68EUR führen.
B) Ausscheiden zum 31.12., Auszahlung Abfindung im Januar
Ich habe erfahren, dass es möglich ist, meinen Arbeitgeber in diesem Fall schriftlich darüber zu informieren, dass ich außer der Abfindung keine Einnahmen in diesem Jahr haben werde, damit diese Information bei der Abrechnung der Abfindung mit einbezogen werden kann. Allerdings kommt es dann nicht zur Anwendung der Fünftelregelung, da die Abfindung das Referenz- Vorjahresgehalt um 9.491EUR unterschreitet. Aus der Selbstständigkeit ist im ersten Jahr kein positives Einkommen zu erwarten. Die Nettoauszahlungssumme betrüge 45.706,82EUR
1. Ist es möglich, hier die Zahlung von fiktiven 1.821EUR ALG1 ab Juli – Dezember 2016 (nach der Ruhezeit) mit einberechnen zu lassen? Das wären in Summe 10.926EUR. Ist es möglich, sich den theoretischen Anspruch auf ALG1 von der Agentur für Arbeit im Voraus schriftlich bestätigen zu lassen?
2. Wenn ja, welcher Steuersatz wird bei Anwendung der Fünftelregelung verwendet und was wäre dann die tatsächlich ausbezahlte Abfindungssumme? Das ALG wird ja lediglich zur Sicherstellung der Zusammenballung von Einkünften herangezogen und unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.
3. Welche der beiden Varianten (inkl. oder exkl. ALG1) ist finanziell zu bevorzugen?
C) Ausscheiden zum 31.1., Auszahlung Abfindung im Februar
In diesem Fall gilt hinsichtlich der Zusammenballung von Einkünften das selbe wie für den Fall. Abfindung und Bruttogehalt für einen Monat sind um 3.703EUR niedriger als das Referenz- Vorjahresgehalt.
1. Zählt der in 2015 ausgezahlte Bonus als variabler Vergütungsbestandteil zum Referenzgehalt, welches für die Bewertung der Anwendbarkeit der Fünftelregelung herangezogen wird? Falls nicht, dann wäre hier bereits eine Zusammenballung der Einkünfte gegeben. In diesem Fall betrüge die Nettoauszahlungssumme 56.695,70EUR.
2. Falls ja, ist keine Zusammenballung gegeben und die obigen Fragen 1-3 sind auch hier anwendbar
Es wäre sehr hilfreich, wenn die von mir errechneten Beträge kurz überprüft und bestätigt/korrigiert werden könnten.
Mir geht es prinzipiell darum, die Summe des mir ausbezahlten Gehalts und der ausgezahlten Abfindungssumme zu maximieren. Da ich in 2016 eine Selbstständigkeit plane, ist Liquidität in 2016 wichtig und ein nachträgliches "Wiederholen" von zuviel entrichteter Steuern im Sommer 2017 möchte ich vermeiden.
Grundsätzlich ist mein Arbeitgeber offen dafür, die Abrechnung meinen Wünschen entsprechend zu gestalten. Wichtig ist hierbei allerdings, dass mein Arbeitgeber hierfür möglichst exakte Informationen, ggf. Zahlen zur Untermauerung benötigt. Deshalb ist für mich eine möglichst detaillierte Beantwortung meiner Fragen sehr wichtig.
Vielen Dank!