Steuernachzahlung nach Abfindung bei Jahresausgleich?
Mich interessiert, ob ich zu Steuergestaltungszwecken dieses Jahr noch eine Rürup Rente abschließen soll. Da ich dieses Jahr meinen Arbeitsplatz verloren und eine Abfindung erhalten habe, gleichzeitig aber auch noch Arbeitslohn bezogen habe und mit Klasse III abgerechnet wurde, was beim Jahresausgleich mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet wird.. Die Abfindung wurde mit Fünftelregel besteuert (in Steuerklasse III, mein Mann hat die Steuerklasse V). Die Frage ist nun, ob bei der Steuererklärung für 2015 eine hohe Nachzahlung fällig wird. Ich selbe rechne mit bis zu 10.000 Euro, weiß aber nicht, ob ich richtig rechne. Ich würde 35 Euro bieten für eine Aussage, ob mit einer (hohen) Nachzahlung zu rechnen ist oder ob das nicht zu befürchten steht. Evtl. wird für 2015 getrennte Veranlagung gewählt, soweit ich sehe, macht das aber keinen großen Unterschied.
Die Eckdaten sind Abfindung: 90.000, Arbeitslohn 15.000, Lohnersatzleistungen 12.000 (April bis Dezember);
Besteuerung der Abfindung erfolgte nach Fünftelregelung, die Einzahlung in eine Direktversicherung in Höhe von 8000 wurde bei der Steuerberechnung bereits abgezogen bzw. pauschal versteuert; insgesamt wurde dieses Jahr bislang ca. 20000 Steuern von mir bezahlt; Gehalt Ehemann ist 45.000, sein Gehalt wird über die Lohnabrechnungen des AG ganz normal versteuert mit Klasse V. Bei Rürup denke ich an eine Einmal-Einzahlung von ca. 10.000 Euro. Ob sich der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt bzw. mit welcher Ersparnis dabei zu rechnen wäre müssen Sie mir nicht konkret ausrechnen. Mich interessiert "nur", ob vorauss. mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist und in welcher Größenordnung. Wenn Sie weitere Angaben brauchen melden Sie sich bitte.