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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Auszahlung der Abfindung bei Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe derzeit mit meiner Familie in Deutschland. Vor einigen Monaten habe ich vor Gericht mit meinem Arbeitgeber nach 30 Jahren einen Vergleich ausgehandelt. Bisher habe ich mein Gehalt weitergezahlt bekommen. Es stellt sich jetzt die Frage, ob ich meine Abfindung auszahle und wann? Ob noch dieses Jahr auszahlen lasse in Deutschland, oder erst nächstes Jahr wenn ich bereits in Österreich wohnen werde und dort meiner neuen Tätigkeit nachgehe.

Auf Grund meines derzeitigen Gehaltes von 2015 würde auf die Abfindung in Deutschland ein Steuersatz von 44% incl Sol anfallen. Lasse ich die Auszahlung im Januar 2016 durchführen ( wenn wir als Familie bereits in Wien wohnen ) und habe keine weiteres Einkommen in Deutschland wäre der Steuersatz nur 24%.

Welche steuerlichen Risiken sehen sie bei der Auszahlung im nächsten Jahr?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
MFG
D.S.

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Sofern Sie und Ihre Ehefrau für das Jahr 2016 tatsächlich nur noch der beschränkten Steuerpflicht unterliegen sehe ich aus Sicht der deutschen Einkommensteuer hier kein Risiko. Natürlich können derzeit unbekannte Fakten (weiteres Einkommen in Deutschland, etc.) diese Aussage beeinflussen.

In Bezug auf die Steuersituation in Österreich kann ich keine Aussage treffen.

Ich hoffe Ihre Frage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Heinrich

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Experte für Abfindung

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

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