Abfindung und Verschiebung des Arbeitslosengeldes
Ich werde am 31. Januar 2017 (Beendigung meines Arbeitsverhältnisses betriebsbedingt, Sozialplan) eine Abfindung in Höhe von 234.000 Euro erhalten.
Weitere Eckdaten: verheiratet, Steuerklasse 3 sowie 2,5 Kinder auf der Steuerkarte. Jahreseinkommen 95.000 Euro brutto
Mein Mann hat ein Jahreseinkommen in Höhe von 70.000 Euro brutto, Steuerklasse 5 aktuell, will dann ab Februar 2017 (wenn ich also arbeitslos bin), die Steuerklasse 3 nehmen.
Meine Fragen:
1. Wie hoch ist die Netto-Abfindung im Januar 2017, wenn die Fünftelregelung angewandt wird und ich im Jahr 2017 keine weiteren Einkünfte (auch kein ALG) haben werde?
2. Sofern ich ab Februar 2017 Arbeitslosengeld beantragen und damit erhalten sollte, wie hoch wäre die Steuernachzahlung im Jahr 2018 aufgrund der hohen Abfindung sowie des ALG als weitere Einkunft? Mein ALG wird ca. 2530 Euro betragen.
3. Sofern ich die Auszahlung des ALG auf das Jahr 2018 verschiebe (also nicht in dem Jahr der Abfindungszahlung und mein ALG ja auf Basis Steuerklasse 3 berechnet wird), kann mein ALG dann im Jahr 2018 gekürzt werden, weil mein Mann in 2018 die Steuerklasse 3 hat?
Vielen Dank.