Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Besteuerung der Abfindung im Falle eines Aufhebungsvertrages

Lieber Steuerberater,


anbei die Beschreibung des Sachverhaltes:


Derzeit erhalte ich ein Gehalt von 80.000 Euro brutto pro Jahr. Infolge von geplanten Umstrukturierungen wird jetzt ein Aufhebungsvertrag mit Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2017 angeboten. Im Januar 2018 werde ich eine Abfindung von 90.000 Euro brutto erhalten.


Fragestellung:

1. Wie wird die Abfindung versteuert (90.000 Euro) und wie viel beträgt die Abfindung netto, falls man in 2018 nicht erwerbstätig ist und nur das Arbeitslosengeld bekommt? Beeinflusst das Arbeitslosengeld die Besteuerung der Abfindung?


2. Wie wird die Abfindung versteuert (90.000 Euro) und wie viel beträgt die Abfindung netto, falls man in 2018 wieder erwerbstätig ist (unselbständige Arbeit) und 80.000 Euro brutto verdient?


3. Wie wird die Abfindung versteuert (90.000 Euro) und wie viel beträgt die Abfindung netto, falls man in 2018 Einkünfte aus eigener Gesellschaft (UG, GmbH) in Höhe von 40.000 Euro brutto hat?


Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

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