Versteuerung einer Abfindung nur durch Arbeitgeber oder auch selbst durch Angabe in ESt-Erklärung möglich?
Juni 3, 2019 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo...meine Frage wäre, ob eine Abfindung immer durch den Arbeitgeber versteuert werden muss oder ob ich mir diese auch Brutto auszahlen lassen kann, um den Betrag dann selbst in der Steuererklärung für das Auszahlungsjahres zusammen mit den anderen Einkünften anzugeben, was ja den Vorteil hätte, dass z.B. bei einer Auszahlung der Abfindung im Januar 2020, die auf die Abfindung anfallende ESt konkret erst 1,5 Jahre später zu entrichten wäre. Falls die Versteuerung jedoch zwingend durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, wäre wichtig zu wissen, ob hier die Jahreslohnsteuertabelle zur Anwendung käme, da die Abfindungszahlung im Januar 2020 neben dem Arbeitslosengeld die einzige Einnahmequelle in dem Jahr sein wird. Oder gibt es verschiedene Möglichkeiten der Versteuerung?
Vielen Dank!
MfG
A. Clever
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnsteuerabzug, auch bei Abfindungen, vorzunehmen. Denn er haftet gegenüber dem Finanzamt auch dafür. Eine Bruttoauszahlung ist also leider nicht möglich.
Im Rahmen der Lohnsteuerberechnung wird durch den Arbeitgeber eine Prognose über das Jahreseinkommen vorgenommen und dann die Abfindung als Einmalbezug zugrunde gelegt. Ggfs. kann bei Ihnen auch die so genannte Fünftelregelung in Anspruch genommen werden, da es bei Ihnen zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Mehr dazu finden Sie z.B. hier: https://www.finanztip.de/steuererklaerung/abfindung-versteuern/
Um Ihre Nettoauszahlung bzw. die Steuerbelastung zu kalkulieren, könnten Sie z.B diesen Onlinerechner verwenden: https://www.steuern.de/abfindungsrechner.html
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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