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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Wohnrechtsablösung steuerfrei?

wohne in Bayern in einer ETW, habe seit Jahren ein unentgeltiches Wohnrecht. Der Eigentümer will mir50Tsd. zahlen, damit ich mein Wohnrecht im Grundbuh löschen lasse. Frage: ist dieser Ablösebetrag steuerfrei nach welchem §

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Frage.

Die Ablösung des Wohnrechts gegen Einmalzahlung führt grundsätzlich beim Wohnrechtsinhaber zu einer nicht steuerbaren Vermögensumschichtung. Allerdings sollte der Wert des Wohnrechts hier zum Ablösebetrag passen, so dass sich eine zeitpunktbezogene Bewertung anbietet. Wäre z.B. der Ablösebetrag deutlich zu hoch, so könnte das Finanzamt in Höhe der Differenz eine Schenkung an Sie als Inhaber/in des Wohnrechts annehmen. Ggfs. würde dann auf die Differenz unter Berücksichtung eines Freibetrags für Schenkungen Schenkungssteuer entstehen. Ist aber der Ablösebetrag angemessen, so können Sie diesen steuerfrei vereinnahmen (siehe BMF v. 30.09.2013 - IV C 1 - S 2253/07/10004 BStBl 2013 I S. 1184).

Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Fehlende oder unvollständige Sachverhaltsangaben können das Ergebnis daher verändern.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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