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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Abfindung und Krankengeld in 2017

Betr.: Abfindung und Krankengeld / getrennte Veranlagung sinnvoll?

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die noch abzugebende Steuererklärung 2017 habe ich eine Frage im Hinblick auf meine Abfindung und Krankengeldzahlungen. Die Abfindung wurde im Januar 2017 ausgezahlt, aufgrund meiner betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2016, insg. 120.000€; und die Krankengeldzahlungen beliefen sich von Jan - Dez 2017 auf insg. rd. 32.400€ (= 2.700€/mtl.). Insbesondere geht es mir um die Frage, ob für 2017 eine Einzelveranlagung zu empfehlen wäre. Bisher wurde in den vorherigen Jahren immer eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt. Das Einkommen meiner Frau beträgt insg. rd. 10.000 € Rente pro Jahr (gesetzl. Rente, incl. Betriebsrente).

Sonstige persönliche Eckdaten: verheiratet, keine Kinder, keine Kirchensteuer, keine sonstigen Einkommen/Einnahmen, keine nennenswerten Werbungskosten etc.; bisheriges steuerpfl. Einkommen im Jahre 2016: rd. 64.000€ (Ehemann) und die o.a. Rente, rd. 10.000€ (Ehefrau), der Steuersatz belief sich lt. Splittingtabelle auf rd. 19,5 %.
Die Abfindung im Januar 2017 wurde nahezu steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt (rd. 117.000€), aufgrund der 5-tel-Regelung, LStK 3, und weil kein sonstiges Arbeitseinkommen vorlag. Die Anwendung der 5-tel-Regelung ist bzw. war lt. Finanzamt korrekt, da die Voraussetzungen hierfür gegeben waren.

Da nun der Progressionsvorbehalt wohl wegen dem Krankengeld voll zum Zuge kommt und das Renten-Einkommen meiner Frau (10.000€) bei einer gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt würde, ergibt sich für mich die Frage, ob eine getrennte Veranlagung gem. Grundtabelle vorteilhaft(er) wäre, statt - wie bisher - die Anwendung der Splittingtabelle? Die Steuersoftware-Berechnungsprogramme geben mir hier keine eindeutigen Auskünfte. Frage also, wie hoch wäre in etwa meine steuerliche Belastung im Falle der getrennten Veranlagung gem. Grundtabelle für 2017 (für die Abfindung und das Krankengeld)?

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Klärung! MfG

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