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Frag einen Steuerberater zum Thema Abfindung

Besteuerung Abfindung von deutschen Unternehmen bei Wohnsitz in Brasilien

Ich bin seit 27 Jahren bei einem grossen deutschen Automobilkonzern angestellt, davon die letzten 3 Jahre bis heute als EXPAT in den USA. Daher bin ich zur Zeit n Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Da ich ausser meinem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte welche der beschränkten Steuerpflicht unterliegen habe, mache ich zur Zeit in Deutschland keine Steuererklärung und versteuere mein gesamtes Einkommen in den USA. Das gesamte Verfahren wird über die Steuerberatungsgesellschafft meines Arbeitgebers abgewickelt und ist so bestätigt.

Mein Arbeitgeber hat mir nun im Anschluss an meine Entsendung ein interessantes Angebot zur Frühpensionierung gemacht. Ich kann zum 31.12.2020 ausscheiden und meine Abfindung würde im Januar 2021 als Einmalsumme ausbezahlt.

Das Arbeitsverhältnis endet Zitat Vertrag: "als Aufhebungsvertrag zur Frühpensionierung auf Veranlassung der Firma aus betrieblichen Gründen im gegenseitigem Einvernehmen. Als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt der Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von xxxx"

Ich habe nicht vor nach meinem Ausscheiden nach Deutschland zurückzukehren, sondern direkt von den USA nach Brasilien zu ziehen. Ich gehe davon aus, dass ich dadurch weiterhin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bleibe, da ich ausser der Abfindung kein weiteres Einkommen haben werde.

Mein Arbeitgeber beharrt auf dem Standpunkt, dass ich trotzdem auf die Abfindung nach §49 EStG (1) 4d in Deutschland steuerpflichtig bin. Er argumentiert damit, dass ich von den 27 Jahren meines Berufslebens 24 Jahre in Deutschland gearbeitet habe, und daher dieser Anteil meiner Abfindung in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist und nur für die Zeit im Ausland der Anteil der Abfindung nicht in Deutschland, sondern in den USA, da dort gearbeitet, zu versteuern ist. Der Anteil des in Deutschland zu versteuernden Abfindung kann jedoch nach der Fünftel Regel versteuert werden. Daher behält sich mein Arbeitgeber vor 50% der Abfindung als Sicherheit einzubehalten bis die steuerliche Situation abschliessend geklärt ist. Weiters sei die Abfindung meinerseits als Gesamtsumme in Brasilien zu versteuern (da kein DBA), wobei evtl dann die in Deutschland und den USA gezahlte Steuer aufgerechnet werden kann

Ich als Laie interpretiere das Ganze jedoch anders und denke dass weder dem deutschen Staat noch der USA ein Besteuerungsrecht zusteht, sondern nur dem brasilianischem Staat in dem ich gedenke ab 2021 zu leben. Andererseits ist mein Arbeitgeber ein Weltkonzern und dessen Steuerabteilung sollte es ja eigentlich genau wissen.

Hat mein Arbeitgeber mit seiner Interpretation hier Recht? Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten habe ich hier je nachdem ob mein Arbeitgeber im recht oder unrecht ist? Würde mich der beantwortende Steuerberater gegen Honorar steuerlich vertreten/beraten, sollte mein Arbeitgeber mit seinem Ansatz zur Besteuerung im Unrecht sein? Mein Arbeitgeber hat angedeutet hier gerne seinen Standpunkt mit einem Steuerberater zu diskutieren.

Vielen Dank

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