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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Zivilrecht

Wie gehe ich vor, wenn mein Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich hoffe, Sie können mir bei meinem aktuellen Problem weiterhelfen. Mein Name ist Emma Schulz und ich arbeite seit über einem Jahr in einem kleinen Unternehmen als Bürokauffrau. In den letzten Monaten hatte ich vermehrt Probleme mit meinem Arbeitgeber, da er meinen Lohn nicht mehr pünktlich zahlt. Normalerweise erhalte ich mein Gehalt immer am letzten Arbeitstag des Monats, doch in den letzten drei Monaten kam die Zahlung immer verspätet und unregelmäßig.

Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich meine monatlichen Rechnungen und Miete nicht mehr fristgerecht bezahlen kann. Ich habe bereits mehrfach mit meinem Arbeitgeber darüber gesprochen und ihn aufgefordert, meinen Lohn pünktlich zu zahlen, doch bisher hat sich nichts geändert. Ich befürchte, dass sich diese Situation weiter verschlechtern wird und frage mich, wie ich am besten vorgehen soll.

Daher meine Frage an Sie: Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um meinen Arbeitgeber zur pünktlichen Zahlung meines Lohns zu verpflichten? Gibt es bestimmte Fristen, die mein Arbeitgeber einhalten muss? Welche Konsequenzen könnte mein Arbeitgeber erwarten, wenn er weiterhin meinen Lohn verspätet zahlt? Ich bin für jeden Rat dankbar und hoffe, dass Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Schulz

Friedhelm Krebs

Sehr geehrte Frau Schulz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der verspäteten und unregelmäßigen Zahlung Ihres Gehalts durch Ihren Arbeitgeber. Diese Situation ist sicherlich sehr belastend und verständlicherweise möchten Sie wissen, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Recht auf pünktliche Lohnzahlung durchzusetzen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber gemäß § 611a BGB verpflichtet ist, Ihnen Ihren Lohn pünktlich und in voller Höhe zu zahlen. Dies bedeutet, dass Ihr Gehalt am vereinbarten Zahlungstermin auf Ihrem Konto sein muss. Sollte Ihr Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um gegen diesen Verstoß vorzugehen.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, zunächst einmal schriftlich und nachweisbar Ihren Arbeitgeber zur pünktlichen Zahlung Ihres Gehalts aufzufordern. Sie können dies beispielsweise per Einschreiben oder E-Mail tun und dabei eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der ausstehende Lohn zu zahlen ist. Sollte Ihr Arbeitgeber auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin nicht zahlen, können Sie weitere rechtliche Schritte einleiten.

Eine Möglichkeit wäre die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG. Hierbei können Sie einen Mahnbescheid gegen Ihren Arbeitgeber erwirken, der diesen zur Zahlung des ausstehenden Gehalts verpflichtet. Sollte Ihr Arbeitgeber auch auf den Mahnbescheid nicht reagieren, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben und so Ihr Recht auf pünktliche Lohnzahlung gerichtlich durchsetzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber bei wiederholter verspäteter Lohnzahlung auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Je nach Schwere des Verstoßes kann dies von einer Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen. Zudem kann Ihr Arbeitgeber auch zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet werden, wenn er den Lohn nicht pünktlich zahlt.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihren Anspruch auf pünktliche Lohnzahlung ernst nehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber einleiten, um Ihr Recht durchzusetzen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs, Rechtsanwalt

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