Welche Schritte sind bei einer Scheidung mit gemeinsamem Haus zu beachten?
Januar 27, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Krebs
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Uwe Schröder und stehe vor einer schwierigen Situation. Meine Frau und ich haben uns dazu entschlossen, uns scheiden zu lassen. Wir besitzen jedoch ein gemeinsames Haus, das uns beiden gehört. Nun mache ich mir Sorgen darüber, wie wir das Haus am besten aufteilen können und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Der Ist-Zustand ist folgender: Wir haben das Haus gemeinsam finanziert und sind beide im Grundbuch eingetragen. Es gibt keinen Ehevertrag, der die Aufteilung des Hauses regelt. Wir haben jedoch bereits Gespräche geführt und sind uns einig, dass wir das Haus verkaufen möchten.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, wie der Verkaufsprozess ablaufen wird und wie wir die Erlöse gerecht aufteilen können. Zudem mache ich mir Gedanken darüber, ob es möglich ist, dass einer von uns das Haus behalten und den anderen auszahlen kann, falls wir uns nicht auf einen Verkauf einigen können.
Daher meine Frage an Sie: Welche Schritte müssen wir bei einer Scheidung mit gemeinsamem Haus beachten? Wie können wir das Haus am besten aufteilen und die finanziellen Angelegenheiten regeln? Gibt es eine Möglichkeit, dass einer von uns das Haus behalten kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Hauses im Zuge Ihrer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über den Verkaufsprozess, die gerechte Aufteilung der Erlöse und die Möglichkeit, dass einer von Ihnen das Haus behalten kann, machen. Gerne gebe ich Ihnen einige Informationen und Tipps dazu.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass bei einer Scheidung mit gemeinsamem Haus verschiedene Schritte beachtet werden müssen. In Ihrem Fall, in dem Sie beide im Grundbuch eingetragen sind und es keinen Ehevertrag gibt, gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Vermögens. Da Sie sich bereits einig sind, das Haus verkaufen zu wollen, ist dies ein guter erster Schritt.
Um das Haus zu verkaufen, müssen Sie sich zunächst darüber einig werden, wie der Verkaufsprozess ablaufen soll. Dazu gehört die Festlegung des Verkaufspreises, die Auswahl eines Maklers, die Vermarktung des Hauses und die Abwicklung des Verkaufs. Die Erlöse aus dem Verkauf werden nach Abzug aller Kosten (z.B. Maklerprovision, Kreditablösung, etc.) gerecht aufgeteilt.
Sollte es jedoch der Fall sein, dass einer von Ihnen das Haus behalten möchte, gibt es die Möglichkeit, dass dieser den anderen auszahlt. In diesem Fall müsste eine Einigung über den Wert des Hauses erzielt werden und die finanzielle Abwicklung des Auszahlungsprozesses erfolgen. Hierbei ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung von einem Gutachter oder Immobilienexperten zu holen, um den Wert des Hauses korrekt zu ermitteln.
Es ist wichtig, dass Sie sich im Zuge der Scheidung auch um die finanziellen Angelegenheiten kümmern, wie z.B. die Aufteilung gemeinsamer Schulden, Altersvorsorgeansprüche, Unterhaltszahlungen, etc. Ein Rechtsanwalt kann Sie hierbei professionell beraten und Ihnen helfen, eine faire und gerechte Lösung zu finden.
Zusammenfassend ist es also empfehlenswert, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem Partner über die Aufteilung des gemeinsamen Hauses und die finanziellen Angelegenheiten verständigen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder professionelle Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Krebs
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