Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Verträgen?
Juli 8, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Mia Schulz
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich habe vor zwei Jahren ein neues Handy gekauft und nun funktioniert es nicht mehr richtig. Da ich keine zusätzliche Garantie abgeschlossen habe, würde ich gerne wissen, wie lange die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei Verträgen beträgt. Ich habe gelesen, dass es eine Frist von zwei Jahren gibt, bin mir aber unsicher, ob diese auch für mein Handy gilt.
Mein Handy zeigt seit einiger Zeit Probleme mit dem Touchscreen und der Batterie. Trotz mehrerer Versuche, das Problem selbst zu beheben, funktioniert das Gerät nicht wie gewünscht. Da ich das Handy täglich beruflich nutze, bin ich sehr besorgt über die möglichen Kosten einer Reparatur oder eines Ersatzgeräts.
Können Sie mir bitte bestätigen, ob die gesetzliche Gewährleistungsfrist tatsächlich zwei Jahre beträgt und ob mein Handy noch innerhalb dieser Frist liegt? Falls ja, welche Schritte sollte ich unternehmen, um mein Recht auf Gewährleistung geltend zu machen und wer trägt die Kosten für eine eventuelle Reparatur oder den Austausch des Geräts?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Schlosser
Sehr geehrter Herr Schlosser,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Verträgen und Ihrem defekten Handy. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Situation weiterhelfen und Ihnen alle relevanten Informationen zum Thema Gewährleistung geben.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt tatsächlich zwei Jahre. Dies bedeutet, dass ein Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, haftet. Da Sie Ihr Handy vor zwei Jahren gekauft haben und nun Probleme mit dem Touchscreen und der Batterie haben, liegt Ihr Gerät noch innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Um Ihr Recht auf Gewährleistung geltend zu machen, sollten Sie als erstes Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen, bei dem Sie das Handy erworben haben. Sie sollten ihn über die Mängel informieren und um eine Reparatur oder einen Austausch des Geräts bitten. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Mängel zu beheben und dafür keine zusätzlichen Kosten von Ihnen zu verlangen.
Sollte der Verkäufer sich weigern, die Mängel zu beheben oder zusätzliche Kosten von Ihnen verlangen, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Es ist wichtig, dass Sie den Verkäufer über die Mängel schriftlich informieren und alle relevanten Dokumente wie den Kaufvertrag und eventuelle Rechnungen aufbewahren. So haben Sie im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung alle notwendigen Unterlagen zur Hand.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihr Recht auf Gewährleistung erfolgreich geltend machen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Schulz
Rechtsanwältin
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?