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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Was kann ich tun, wenn ich mit einem Vertrag unzufrieden bin?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Georg Schreiber und wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor Kurzem habe ich einen Vertrag abgeschlossen, der mich sehr unzufrieden macht. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag mit einem Handwerker, der Arbeiten in meinem Haus durchführen sollte. Leider wurden die vereinbarten Leistungen nicht wie vereinbart erbracht und die Qualität der Arbeit lässt stark zu wünschen übrig. Zudem wurden die Kosten deutlich überschritten und es kam zu Verzögerungen.

Ich bin besorgt, da ich bereits einen Großteil des vereinbarten Honorars bezahlt habe und die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Ich fühle mich finanziell benachteiligt und weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um aus diesem Vertrag herauszukommen oder zumindest eine angemessene Entschädigung zu erhalten? Gibt es Möglichkeiten, die Mängel der erbrachten Leistungen geltend zu machen und mein Geld zurückzufordern?

Ich bin dankbar für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit. Es ist mir wichtig, dass meine Interessen als Verbraucher gewahrt werden und ich nicht auf den Kosten und den unzureichenden Leistungen sitzen bleibe. Ich hoffe auf eine klare und verständliche Beratung von Ihnen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Schreiber

Mia Schulz

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Dienstleistungsvertrags mit dem Handwerker, der zu Unzufriedenheit und finanziellen Sorgen geführt hat. Es ist verständlich, dass Sie sich in einer solchen Situation benachteiligt fühlen und nach Möglichkeiten suchen, Ihr Recht als Verbraucher durchzusetzen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass Sie als Verbraucher gesetzlich geschützt sind und Anspruch auf ordnungsgemäße Leistungen gemäß des geschlossenen Vertrags haben. Da die vereinbarten Leistungen nicht wie vereinbart erbracht wurden und die Qualität der Arbeit zu wünschen übrig lässt, haben Sie das Recht, Mängel geltend zu machen und eine angemessene Entschädigung zu fordern.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, zunächst Kontakt mit dem Handwerker aufzunehmen und die Mängel sowie die finanzielle Benachteiligung klar und deutlich zu kommunizieren. Fordern Sie eine Nachbesserung der erbrachten Leistungen oder eine angemessene Entschädigung für die Kostenüberschreitungen und Verzögerungen. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel.

Sollte der Handwerker nicht auf Ihre Forderungen reagieren oder keine zufriedenstellende Lösung anbieten, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sie haben das Recht, den Vertrag aufgrund der nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu suchen, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Des Weiteren können Sie auch die Verbraucherzentrale kontaktieren, um Unterstützung und Beratung in Verbraucherfragen zu erhalten. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher und möglichen rechtlichen Schritten gegenüber dem Handwerker.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Interessen vertreten und nicht auf den Kosten und den unzureichenden Leistungen sitzen bleiben. Ich hoffe, dass meine Hinweise Ihnen bei der Lösung dieses Problems helfen und stehe Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Mia Schulz, Rechtsanwältin

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Experte für Vertragsrecht

Mia Schulz