Darf ich einen Vertrag auch per E-Mail abschließen?
Februar 20, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Konrad Höfer
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Fanni Krausmüller und habe eine Frage zum Vertragsrecht. Ich habe kürzlich mit einem Unternehmen verhandelt und wir sind uns über die Vertragsbedingungen einig geworden. Nun möchte ich den Vertrag abschließen, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich dies auch per E-Mail tun kann.
Meine Sorge liegt darin, dass ein Vertrag per E-Mail möglicherweise nicht rechtsgültig ist. Ich möchte sicherstellen, dass der Vertrag, den ich abschließe, gültig ist und alle rechtlichen Kriterien erfüllt.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich einen Vertrag auch per E-Mail abschließen darf und ob dies rechtlich bindend ist? Gibt es spezielle Anforderungen oder Formvorschriften, die ich beachten muss, um sicherzustellen, dass der Vertrag gültig ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Krausmüller
Sehr geehrte Frau Krausmüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen, wenn es darum geht, einen Vertrag per E-Mail abzuschließen. In der heutigen digitalen Welt ist es jedoch durchaus üblich und akzeptiert, Verträge auf elektronischem Weg zu schließen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Vertrag auch per E-Mail abgeschlossen werden kann und dabei genauso rechtsgültig ist wie ein Vertrag in schriftlicher Form. Dies ist in Deutschland im sogenannten "Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr" (kurz: E-Commerce-Gesetz) geregelt. Gemäß § 126a BGB ist ein Vertrag, der im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wird, grundsätzlich rechtsgültig, solange die Parteien sich darüber einig sind und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit ein Vertrag per E-Mail rechtlich bindend ist, müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Zum einen muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine Willenserklärung handelt und welche Vertragsbedingungen vereinbart werden. Dies wird in der Regel durch eine eindeutige Formulierung im E-Mail-Text sichergestellt.
Des Weiteren ist es wichtig, dass die Identität der Vertragsparteien eindeutig feststellbar ist. Dies kann beispielsweise durch die Angabe von Namen, Adressen und anderen Kontaktinformationen erfolgen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
Es kann auch sinnvoll sein, eine sogenannte "Schriftformklausel" in den Vertrag aufzunehmen, in der explizit festgehalten wird, dass der Vertrag auch per E-Mail abgeschlossen werden kann und rechtlich bindend ist. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und Klarheit für beide Vertragsparteien.
Insgesamt ist es also durchaus möglich, einen Vertrag per E-Mail abzuschließen und dabei rechtlich gültig zu sein. Wichtig ist dabei, dass Sie die genannten Anforderungen und Formvorschriften beachten, um sicherzustellen, dass der Vertrag gültig ist und alle rechtlichen Kriterien erfüllt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Höfer
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